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Indizien
und Befürchtungen zu den Folgen hochfrequenter Radiowellen |
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Woher die Aufregung? Indizien und Befürchtungen zu den Folgen hochfrequenter Radiowellen Rainer Frentzel-Beyme Je mehr Nächte schlaflos verbracht werden, desto größer wird die Aufregung der Betroffenen, diese Erfahrung hat jeder selbst machen können. Schlafprobleme sind die häufigsten und nachhaltigsten unter den besonders eindrücklichen Beschwerden von Elektrosensiblen, die spüren, sobald sie gegenüber Radiofrequenz bzw. Mobilfunkwellen exponiert wurden (s. auch Interview mit Gro Harlem Bruntlandt im Kasten S. 153). Eine Definition von Sensibilität kann entlang des Vorbilds erfolgen, wie sie in der Schweizer Studie NEMESIS verwendet worden ist (SCHIERZ&MÜLLER 2000). Hierbei interessiert vor allem der Aspekt der Objektivierbarkeit. • Elektrosensibilität: Unbewiesene subjektive Überzeugung, dass die festgestellten Symptome und Beschwerden auf elektrische und magnetische Felder zurückzuführen sind und dass man selber sehr empfindlich dafür sei. • Elektrosensitivität: Spezifische E. = Nachweisbare direkte Wahrnehmung elektrischer und/oder magnetischer Felder. Unspezifische E. = Nachweisbare indirekte Wahrnehmung elektrischer und/oder magnetischer Felder, z.B. in Form von Beschwerden. Es geht um den Anspruch auf körperliche Unversehrtheit von Nicht-Mobilfunknutzern, die ihre Strahlenbelastung durch Mobilfunk nicht verursachen, in Abwägung zum Anspruch flächendeckender Mobilfunkkommunikation der Handy-Benutzer, deshalb ist auch Sensibilität statt Sensitivität zu berücksichtigen (s. Schweizer Vorsorgewerte) Diese präventionsorientierte Thematik ist besonders deshalb relevant, weil eine Technologie ungeprüft eingeführt wurde, deren Folgen sich erst im Rahmen des natürlichen, ungeplant ablaufenden Experiments in der menschlichen Bevölkerung zeigen. [..] Es geht aber nicht an, die Wirkung auf biologische Systeme als nichtexistent abzutun oder diese in der Hoffnung auf den reversiblen Charakter der Wirkungen als harmlos zu erklären. Diese Hoffnung begründet sich wohl auf die enorme Adaptationsfähigkeit biologischer Organismen. Eine Abwägung muss daher zunächst auf glaubwürdigen Berichten basierend vorgenommen werden - quasi aufgrund von Indizien - auch wenn diese von interessierter Seite als unglaubwürdig wegen der angeblich voreingenommenen oder ängstlich-befangenen Einstellungen der Betroffenen abgetan werden. Den gegenteiligen Beweis konnten - eben wegen der Behinderung einschlägiger Forschung insbesondere in Deutschland - die Betreiber noch nicht erbringen, außer einer immerwährenden Standardapologetik mittels der Verweise auf Grenzwerte, die nicht überschritten würden. Diese Grenzwerte sind allerdings nicht aufgrund von Untersuchungen zur menschlichen Gesundheit aufgestellt worden und daher aus vielerlei Gründen nicht relevant. Planungssicherheit lässt sich aber nicht aufgrund der ungeklärten Situation erreichen, eine Abwägung ebenso wenig. Daher hat zu gelten: “Selbst wenn die Grenzwerte für Mobilfunk gegen exzessive Erhitzung schützen, können gepulste Strahlen auch bei geringer Intensität subtile nicht-thermische Einflüsse bewirken. Sobald diese Einflüsse Gesundheitswirkungen negativer Art hervorrufen, sind die Grenzwerte inadäquat” (HYLAND 2000). [..] Bei weniger empfindlichen Personen ist darüber hinaus nicht auszuschließen, dass sich kumulierende Langzeitfolgen ergeben, die eventuell durch die Unempfindlichkeit bedingt zustande kommen, da sich höhere Einwirkungsdosen bei “Unsensiblen” im Vergleich mit Elektrosensiblen ergeben, die ein Vermeidungsverhalten zeigen um sich zu schützen. Quelle: umwelt·medizin·gesellschaft · 15 · 2/2002 Zitierte Literatur: HYLAND, GJ (2000): Physics and biology of mobile telephony, Lancet 356: 1833-36 SCHIERZ, CH. & MÜLLER, CH. (Hrsg.) (2000): Projekt NEMESIS - Niederfrequente elektrische und magnetische Felder und Elektrosensibilität in der Schweiz, Tagungsband, Institut für Hygiene und Arbeitsphysiologie (IHA), ETH Zürich Kontakt: Prof. Dr. med. Rainer Frentzel-Beyme Bremer Institut für Präventionsforschung (BIPS) Linzer Str. 8 28359 Bremen Tel.: 0421/59596-0 Fax: 0421/59596-65 beyme@bips.uni-bremen.de |
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