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Störung aktiver Implantate |
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Herzschrittmacher bzw. Defibrillatoren mit bipolaren Elektroden sind bei niederfrequenten Feldern relativ störsicher. Bei unipolaren Schrittmacher-Typen kann eine Störung mit niederfrequenten Magnetfeldern bereits ab 30 Mikrotesla auftreten. Statische Magnetfelder sind ab 0,3 Millitesla kritisch, weil sie den in aktiven Implantaten bzw. Schrittmachern enthaltenen Reed-Kontakt in den Programmiermodus umschalten können. Der Schrittmacher geht dann normalerweise auf die eingestellte Festfrequenz. Die zulässige Störspannung ist bei neueren Schrittmachern mit CE-Kennzeichnung in DIN EN 50061/A1 festgelegt. Daraus können nach DIN VDE 0848-3-1 A1 die kritischen Feldstärken bestimmt werden. Werden aktive Implantate in unmittelbare Nähe zu Elektro- oder Sendegeräten, wie Bohrmaschinen, D-Netz-Handys usw. gebracht, können sie gestört werden. Die Störzonen können eine Ausdehnung von wenigen Zentimetern bis zu einigen Metern haben. Der Implantat-Träger muss daher über die entsprechende Information verfügen, um die unmittelbare Nähe zu diesen Quellen zu meiden. Nach der sogenannten Irnich-Studie (12) ist eine Störung von Schrittmachern mit unipolarer und bipolarer Elektrode durch D-Netz-Handys bis zu einem Abstand von ca. 20 cm möglich, jedoch nur während des DTX-Mode (Verbindungsaufbau, Sprechpausen), nicht beim normalen Gespräch. Eine Störung durch E-Netz-Handys bzw. DECT-Telefone wurde nicht beobachtet.
Störung von Medizingeräten durch Funktelefone Als erforderlicher Schutzabstand ergibt sich bei Geräten, die DIN V EN V 50204 entsprechen (max. Störfeldstärke 3 V/m): 2 Watt D-Netz Handy 8 Watt D-Netz Portable 0,25 Watt DECT-Telefon (Schnurlostelefon) 1,8 m 3,7 m 0,6 m Beispiel: Ein empfangsbereites Handy darf nicht zu nahe an einen Defibrillator oder einen externen Schrittmacher gebracht werden, da dieser bei Eintreffen eines Anrufes unkontrollierte Zustände annehmen könnte. Nach einer vom Hessischen Arbeitsministerium herausgegebenen Studie (16) ergeben sich in der Praxis je nach Gerätetyp teilweise weit geringere Mindestabstände als in der Norm angenommen.
Zusammenfassung der Messergebnisse: [...] An zahlreichen überprüften Arbeitsplätzen besteht ein gewisses Risiko für Träger von Herzschrittmachern und anderen aktiven Implantaten. Betroffen sind u. a. auch betriebsinterne Verkehrswege, auf denen sich Besucher und betriebsfremde Personen bewegen können Kennzeichnungen (Zugangsverbote für Träger aktiver Implantate) sind an den entsprechenden Stellen erforderlich.
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Quelle:
Bayerisches Landesamt für Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und
Sicherheitstechnik |
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Gibt es gesundheitliche Auswirkungen von Warensicherungsanlagen in Kaufhäusern? |
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Einige Typen von Warensicherungsanlagen in Kaufhäusern arbeiten mit hochfrequenten Feldern im Bereich um 100 Kilohertz, die mit niedrigen Frequenzen von einigen Hertz moduliert werden. Diese Anlagen können die Funktion von Herzschrittmachern beeinflussen. Zwar sind lebensbedrohliche Situationen unwahrscheinlich, dennoch sollten Herzschrittmacherträger über Störungsmöglichkeiten informiert werden und die Anlagen zügig durchschreiten.
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| Quelle: http://www.bfs.de/service/faq/ | |
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Störbeeinflussung von Herzschrittmachern durch Mobilfunkgeräte |
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Schlußbericht der Forschungsgemeinschaft Funk: Durch D-Netz-Mobilfunkgeräte ist tatsächlich die Störung eines Schrittmachers in der Weise möglich, daß während der gesamten Zeit, in der beim Gesprächsaufbau oder in der DTXBetriebsart (wenn der Benutzer schweigend zuhört, wird die Impulsfrequenz von 217 auf 2 Hz überlagert von 8 Hz zurückgefahren) gesendet wird, ein Schrittmacher zum Schweigen zu bringen ist. Die Gefährdung eines Schrittmacher-Patienten setzt also voraus, daß
er ein D-Netz-Handy näher als 20 cm (siehe Tabelle 3) an das Schrittmachersystem
heranbringt und er dann schweigend zuhört, wobei er gleichzeitig Schrittmacherabhängig sein muß.
In diesem Fall wäre mit einem Schwindel oder einem Ohnmachtsanfall zu rechnen. |
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