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Auf der Flucht vor
Elektrosmog
Machen Mobilfunkantennen
die Münchner krank?
Auch in dieser Nacht hat
Elfriede Brandt wieder nur drei Stunden geschlafen.
Entsprechend gerädert und kaputt fühlt sie sich heute.
Doch obwohl die 71jährige Rentnerin „todmüde
ist", kommt sie auch tagsüber nicht zur Ruhe.
„Ich fühle mich wie aufgeladen", beschreibt sie
ihren Zustand, „als stünde ich unter
Strom."
Und so oft sie einen
Versuch macht, sich hinzulegen, nach fünf Minuten gibt
die Rentnerin entnervt wieder auf. Seit etlichen Wochen
leidet Elfriede Brandt nun an dieser nervenaufreibenden
Schlaflosigkeit, der auch mit Medikamenten nicht
beizukommen ist. Genauer gesagt, seit dem Tag, an dem
auf dem Dach des Schwabinger Mietshauses, in dem sie
genau 40 Jahre wohnt, ohne jegliche „Vorwarnung"
eine gewaltige Mobilfunksendeanlage mit insgesamt sechs
Funksystemen des E-1 Netzes und vier Richtfunkstrecken
installiert wurde.
Elfriede Brandts Wohnung befindet sich im obersten
Stockwerk des Hauses, also unmittelbar unter dem
Flachdach, auf dem nun die Anlage Tag und Nacht
elektromagnetische Wellen aussendet, damit Münchens
Handy-Besitzer rund um die Uhr erreichbar sind.
Schlimmer noch als die Schlaflosigkeit sind jedoch die
„Ohrgeräusche", ein ständiges helles Surren,
das Frau Brandt ununterbrochen hört, sobald sie ihre
Wohnung betritt. Umgekehrt seien die quälenden Geräusche
verschwunden, wenn sie sich nicht zu Hause, sondern zum
Beispiel in ihrem kleinen Ferienappartement am Tegernsee
aufhalte. Auch das Schlafen sei dort kein Problem,
beteuert die ehemalige Versicherungsberaterin. Dass die
von den neuen Mobilfunkantennen ausgehende Strahlung
Ursache ihrer Beschwerden ist, steht für Elfriede
Brandt deshalb zweifellos fest.
Und nicht nur sie selbst,
auch andere Hausbewohner hätten Beschwerden, litten so
wie sie unter Schlaflosigkeit, Tinnitus oder wie ihre
Nachbarin an einer Gürtelrose. „Mittlerweile bin ich
nur noch auf der Flucht", sagt Elfriede Brandt
verzweifelt, die erst vor drei Jahren ein Zimmer
dazugemietet und etwa 40.000 Mark in den Durchbruch bzw.
den Umbau ihrer Wohnung gesteckt hat. Es sollte ihre
„Traumwohnung" werden, wo sie in Ruhe ihren
Lebensabend genießen wollte. Doch davon kann im Moment
keine Rede mehr sein. „Selbst die Vögel lassen sich
nicht mehr blicken", bedauert sie. So habe sie auf
ihrem Balkon noch vor kurzem eine brütende Amsel
beherbergt und manchmal sogar Netze zum Schutz vor
Tauben spannen müssen. Heute wagten sich weder Tauben,
noch Amseln, noch Spatzen auch nur in die Nähe ihres
Balkons, so die traurige Beobachtung der Rentnerin.
Den Vermieter des
Schwabinger Hochhauses, die Axa Real Estate Managers
Deutschland GmbH (ehemalige Axa Colonia Versicherung),
scheint dies nur wenig zu kümmern. Kein Wunder,
erhalten die Eigentümer doch in der Regel eine
stattliche Vergütung für die Installation von
Mobilfunksendern auf ihren Gebäuden. Im Falle des
Hochhauses an der Schleißheimerstraße 183 sollen es
rund 100.000 DM im Jahr sein, wird gemunkelt.
Die Ängste und Sorgen
selbst langjähriger „treuer" Mieter spielen da
natürlich keine Rolle. So hat die Firma die
Hausbewohner bis heute kein einziges Mal offiziell über
die Mobilfunkanlage, ihre Sendeleistung oder ähnliches
informiert, geschweige denn in die Planungen
miteinbezogen oder gar über mögliche Risiken aufgeklärt.
Mieter und Nachbarn erfuhren davon erst, als vor dem
Haus der Kran für die Montagearbeiten aufgebaut wurde.
Entsprechende Rückfragen beim Hausverwalter der Axa
Real erbrachten auch keine Klarheit, im Gegenteil:
„Erst hieß es, es passiert gar nichts, dann sollten
angeblich ‚nur‘ Verstärker montiert werden und am
Ende waren es schließlich drei Mobilfunkmasten, mit der
dazugehörenden technischen Anlage und richtigen
‚Kabelstraßen‘ quer über das ganze Dach.
Vor allem aber wurde mir
nahegelegt, ich solle kein solches Theater machen,"
erinnert sich Elfriede Brandt. Doch die empörte
Rentnerin und etliche andere Mieter des Hochhauses
beschlossen wie immer mehr Münchnerinnen und Münchner
nicht klein beizugeben, sondern nahmen Kontakt mit dem
Mieterverein auf und gründeten eine Initiative gegen
die Mobilfunksendeanlage auf „ihrem" Haus.
Bereits am 23. Mai, dem
Termin, der vom Referat für Umwelt und Gesundheit der
Stadt München – nicht etwa vom Vermieter(!) - als
offizieller Betriebsstart der Anlage angegeben wurde,
fand eine erste Mieterversammlung statt. Dort
informierte Umweltberater und Ex-Grünen-Stadtrat
Herbert Danner die besorgten Bürger über Grundlagen
der Mobilfunktechnik, über mögliche Gesundheitsrisiken
und rechtliche Zusammenhänge. Heinz Beck und Karen Söffge
vom Münchner Mieterverein gingen auf mietrechtliche
Fragen ein.
Feststeht, dass im Zuge
des sagenhaften Handybooms (man geht davon aus, dass der
Mobilfunk das Festnetz bereits übertroffen hat) auch
der Antennenwald auf Deutschlands Dächern explodiert
ist. Seit das Handy nicht mehr nur von Notärzten und
Managern genutzt, sondern zum gesellschaftlichen
Spielzeug aller Altersklassen „aufgestiegen" ist,
wurde auch die Zahl der Sende- und Empfangsanlagen
drastisch ausgedehnt, um die daraus resultierende Gesprächsflut
zu bewältigen.
An vielen dieser
Hochfrequenzanlagen sind mehrere Sendemasten vorhanden,
da die verschiedenen Betreiber wie z.B. D 1, D 2 oder
E-plus oft gemeinsam eine Mobilfunkanlage betreiben. So
gibt es derzeit allein in München rund 630
Mobilfunkstandorte mit jeweils bis zu zehn
Antennenmasten, wobei das Netz gerade in Stadtvierteln
wie Schwabing besonders dicht sein muss, wo das mobile
Telefonieren besonders „in" und intensiv
ist.
Pro Antenne können
derzeit nämlich nur maximal 100 Gespräche gleichzeitig
abgewickelt werden. Entsprechend steigt der Bedarf mit
weiter steigender Handynutzung. Und wenn der neue
Standard UMTS kommt, dessen Lizenzen vom Staat für
Rekordsummen an die Betreiber verkauft wurden, wird sich
die Zahl der Anlagen voraussichtlich mindestens
verdoppeln müssen.
Es steht zwar fest, dass
alle diese technischen Anlagen rund um die Uhr
elektromagnetische Wellen aussenden, die Auswirkungen
dieser unsichtbaren Strahlung sind aber nach wie vor
heftig umstritten. Während die Anlagenbetreiber den
Elektrosmog als harmlos abtun, fürchten immer mehr Bürgerinnen
und Bürger – insbesondere auch aufgrund der
lawinenartigen Zunahme der Strahlungsquellen -
gesundheitliche Beeinträchtigungen und Langzeitschäden.
So wird bei den bisher gültigen Grenzwerten, die im übrigen
zehn- (Feldstärke) bzw. hundertfach
(Leitungsflussdichte) höher sind als beispielsweise in
der Schweiz, nur die thermische Wirkung der
elektromagnetischen Strahlen berücksichtigt, also die
messbare Erwärmung des Körpers durch Absorption der
Strahlung (Mikrowelleneffekt).
Neben den thermischen
gibt es jedoch auch noch andere Wirkungsmechanismen, die
offensichtlich in das Bioregulationssystem des Menschen
eingreifen und als mögliche Auslöser für Nervosität,
Unwohlsein, Schlafstörungen, Müdigkeit, Migräne,
Ohrensausen, Konzentrations- und Lernschwäche sowie
depressive Verstimmungen in Frage kommen. Langfristig könne
es nach Aussagen einiger renommierter Wissenschaftler
und Ärzte sogar zu Veränderungen der Gehirnströme,
zur Schwächung des Immunsystems, zu Krebs und sogar zu
Schädigungen des Erbmaterials kommen.
Allerdings liegen über
diese nicht-thermischen Effekte der elektromagnetischen
Strahlung bislang keine gesicherten Erkenntnisse vor.
Das bedeutet, dass zum heutigen Zeitpunkt weder
zweifelsfrei nachgewiesen, noch umgekehrt zweifellos
ausgeschlossen werden kann, dass durch die von
Mobilfunksenden und anderen Quellen ausgehende
hochfrequente elektromagnetische Strahlung kurz-,
mittel- oder langfristig Gesundheitsschäden
hervorgerufen werden können. Gerade weil aber die
gesundheitlichen Auswirkungen größtenteils noch ungeklärt
sind, fordern Verbraucher- und Umweltverbände, viele
Wissenschaftler und Bürgerinitiativen und nicht zuletzt
die Bundesärztekammer eine massive Absenkung der
derzeit gültigen Grenzwerte (auf ein Milliwatt pro
Quadratmeter).
Darüber hinaus ein
umfassendes und transparentes Genehmigungsverfahren für
alle Sendeanlagen, bei dem die Strahlungsbelastung von
bereits vorhandenen Sendeanlagen berücksichtigt und die
Bevölkerung aktiv in die Planung mit einbezogen wird.
Manche Initiativen wollen gar ein generelles Verbot von
Mobilfunksendern in Wohngebieten durchsetzen. Es könne
nicht angehen, so die Argumentation der Gegner, dass die
Standortwahl für Mobilfunksender ausschließlich dem
technischen und kommerziellen Kalkül der Netzbetreiber
sowie den finanziellen Wünschen einzelner Hausbesitzer
und Vermieter überlassen bleibe.
Völlig unzumutbar sei
es, einfach nur abzuwarten, bis durch die Sender ausgelöste
Krankheiten endlich zweifelsfrei nachgewiesen werden könnten.
Skepsis sei außerdem angebracht, weil die meisten
Studien von den großen Mobilfunkbetreibern
mitfinanziert würden.
Auch die Stadt München lässt
es aus Sicherheits- bzw. Vorsorgegründen nicht zu, dass
auf städtischen Gebäuden mit „sensibler
Nutzung" wie z.B. Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern
oder Altenheimen, Mobilfunksendeanlagen errichtet
werden. Darüber hinaus sind der Stadt jedoch nach den
derzeitigen gesetzlichen Regelungen die Hände gebunden,
auch wenn die Strahlenbelastung in der Stadt
nachweislich rund 200 mal höher ist als auf dem Land
und sich in München und Umgebung mittlerweile rund 70
Initiativen gegen Mobilfunk gebildet haben.
So lange die gültigen
Immissionsgrenzwerte eingehalten werden, muss eine
Genehmigung erteilt werden. Das heißt, es besteht keine
Möglichkeit, die Inbetriebnahme zu verhindern.
Lediglich Antennenmasten über zehn Meter Höhe benötigen
eine Baugenehmigung, was aber praktisch kaum der Fall
ist. Die notwendigen horizontalen und vertikalen
Sicherheitsabstände legt wiederum das Bundesamt für
Post und Telekommunikation fest.
Weil die Errichtung von
Mobilfunksendeanlagen grundsätzlich legal und es
derzeit offenbar noch nicht möglich ist, einen
eindeutigen kausalen Zusammenhang zwischen
elektromagnetischen Strahlen einer bestimmten Anlage und
gesundheitlichen Beeinträchtigungen nachzuweisen, ist
es auch aus mietrechtlicher Sicht äußerst schwierig,
sich gegen geplante oder bereits in Betrieb befindliche
Sendeanlagen zur Wehr zu setzen.
Nach derzeit überwiegender
Rechtsauffassung stellt ein Mobilfunksender auf dem Dach
noch keinen Mangel dar, der zum Beispiel zur Minderung
der Miete berechtigen würde. Andererseits besagt ein
„progressives" Urteil des Amtsgerichtes München
aus dem Jahre 1998, dass bereits die nachvollziehbare
und ernstzunehmende Furcht vor Schädigungen ausreicht,
um die Miete einer strahlenbelasteten Wohnung zu
mindern. Ferner haben mehrere Gerichte zwischenzeitlich
bestätigt, dass der Betrieb von Mobilfunksendeanlagen
insbesondere für erkrankte Menschen, die der Strahlung
dauerhaft ausgesetzt sind, auch dann ein hohes Risiko
bedeutet, wenn die gegebenen Grenzwerte eingehalten
werden.

Frau Brandt erläutert
ihre Probleme, v.l.n.r.: Herbert Danner, Elfriede
Brandt, Arthur Düser
Auch in der Wohnung von
Elfriede Brandt und einigen anderen Mietern des
Schwabinger Hochhauses wurden hohe Strahlenbelastungen
gemessen. So haben die Umweltberater Herbert Danner
und Arthur Düser in Elfriede Brandts Wohnzimmer mit
Hilfe ihrer Messgeräte relativ starke
elektromagnetische Wellen vom Fernsehturm, einem
UKW-Sender, dazu von jeweils 30 D- und E-Netz-Sendern
feststellen können.
Auch die
„eigene" Sendeanlage auf dem Dach schlägt
dabei ordentlich zu Buche, so dass der erfahrene
Umweltberater nicht ausschließen mag, dass gerade
diese Antenne das Fass zum Überlaufen gebracht und
die Krankheiten von Frau Brandt ausgelöst hat. Es
gebe sogar ‚Hardliner‘, die sagen, dass die oberen
Stockwerke der Münchner Häuser eigentlich gar nicht
mehr bewohnbar sind, so Danner. „Auf jeden Fall häufen
sich aber die Beschwerden von Menschen, die in den
oberen Stockwerken wohnen." Wie viele
Mobilfunkkritiker appelliert er deshalb auch an die
Handybesitzer aller Altersstufen, ihr Gerät nicht überwiegend
als Spielzeug zu betrachten, sondern das mobile
Telefonieren wieder auf das nötige Maß zu beschränken.
Mehr als 95 Prozent
aller Handy-Gespräche und SMS-Meldungen hält der
Umweltfachmann nämlich für überflüssig. Und in der
Tat – gerade rund um Münchens Schulen reicht die
vorhandene Sendekapazität oft nicht aus, wenn die Schüler
nach Unterrichtsschluss viele SMS-Meldungen
gleichzeitig verschicken. Noch mehr Mobilfunknutzer
ziehen natürlich den Ausbau der Sendekapazitäten
nach sich, zum Schaden der umliegenden Bewohner.
Was die Mieter der
Schleißheimer Straße 183 betrifft, so hat sich der Münchner
Mieterverein im Namen seiner Mitglieder zunächst eine
Minderung der Miete vorbehalten. Ziel bleibt jedoch
die Stilllegung der Anlage. Deshalb versucht die
Mieterinitiative des Hauses möglichst viele Bewohner
und Nachbarn mit Unterschriftenaktionen und
Informationsveranstaltungen zu mobilisieren, um
gemeinsam Druck auf den Vermieter auszuüben, von dem
als großes Versicherungsunternehmen gerade im Bereich
der Gesundheitsvorsorge größte Sensibilität
erwartet wird.
Interview mit Karen Söffge,
stellvertr. Geschäftsführerin des Mietervereins
Frage MMM: Haben Sie öfters
mit Beschwerden wegen Mobilfunksendeanlagen zu tun?
Karen Söffge: Ja, in den
letzten Monaten hat es einen deutlich verstärkten
Beratungsbedarf besorgter Mitglieder des Mietervereins
im Zusammenhang mit der Errichtung bzw. beabsichtigten
Errichtung von Mobilfunkanlagen gegeben. Häufig werden
wir auch von Mitgliedern, die Sprecher von
Mietergemeinschaften großer Wohnanlagen oder Hochhäusern
sind befragt, ob und was man gegen solche
Mobilfunkanlagen tun kann und wie man taktisch am besten
vorgeht.
Frage MMM: Haben
Vermieter eine Informationspflicht gegenüber den
Mietern?
Karen Söffge: Nein,
zumindest ist eine solche Informationspflicht gesetzlich
noch nicht verankert.
Jeder Vermieter, der
plant, eine Mobilfunksendeanlage auf seinem Dach zu
errichten, ist jedoch sehr gut beraten, wenn er
freiwillig die betroffenen Mieter vorher umfassend
informiert und mit ihnen gemeinsam die möglichen
Risiken abklärt bzw. ausschließt, aber auch die
vorgebrachten Ängste und Sorgen ernst nimmt.
Für einige Vermieter würde
sich dann nämlich herausstellen, dass es unter vielen
Aspekten wirtschaftlicher ist, auf den Abschluss eines
entsprechenden Vertrages mit dem Mobilfunkbetreiber zu
verzichten, als sich mit vielen Mietern möglicherweise
über Monate und Jahre wegen Mietminderungen bzw.
gerichtlichen Auseinandersetzungen wegen Entfernung der
Mobilfunkanlage herumzustreiten.
Frage MMM: Was können und sollen betroffene Mieter
dagegen tun?
Karen Söffge: Am
wirkungsvollsten ist es tatsächlich, wenn sich
betroffene Mieter eines Hauses oder einer Wohnanlage möglichst
zahlreich zusammentun und ihr Anliegen einheitlich
vortragen. Es können dann auch Mustermessungen in
einigen exponierten Wohnungen durchgeführt werden und
die Ergebnisse durch gutachterliche Interpretation von
Sachverständigen entsprechend aufbereitet werden.
Vermieter nehmen verständlicherweise
die Beschwerden und Befürchtungen einer Vielzahl ihrer
Mieter viel ernster, als wenn sich nur einzelne Mieter
wehren, die leicht als Querulanten abgestempelt werden.
Im Übrigen raten wir den
betroffenen Mietern stets, sich die Minderung der Miete
unverzüglich nach Inbetriebnahme der
Mobilfunksendeanlagen ausdrücklich vorzubehalten. Sie
haben dann für den Fall, dass sich die Schädlichkeit
der Strahlen in der Zukunft doch noch herausstellen
sollte, die Möglichkeit, rückwirkend die Miete ab dem
Zeitpunkt zu mindern, ab welchem sie den
Minderungsvorbehalt erklärt haben.
Frage MMM: Macht es Sinn,
gegen den Vermieter oder Betreiber zu klagen?
Karen Söffge: In
besonders krassen Fällen würden wir auch empfehlen,
Entfernung der Mobilfunkanlage zu verlangen. Wir weisen
allerdings stets auf das Risiko der gerichtlichen
Durchsetzbarkeit hin, weil es bislang erst ein einziges,
uns bekanntes veröffentlichtes Urteil gibt, in welchem
ein Betreiber dazu verurteilt wurde, eine einmal
errichtete Mobilfunksendeanlage wieder zu entfernen. Die
Gerichte sind in diesem Punkt bislang noch sehr zurückhaltend
und defensiv, insbesondere, wenn die Grenzwerte
eingehalten sind.
Frage
MMM: Wie schätzen Sie die Zukunft ein?
Karen Söffge:
Wir erwarten für die Zukunft von der politischen Seite
her eine deutliche Herabsetzung der bislang geltenden
Grenzwerte. Falls dann Mobilfunksendeanlagen diese
Grenzwerte überschreiten, liegt ein nachweisbarer
Mangel der Mietsache vor mit der Folge, dass die Miete
sicher gemindert werden kann. Es könnte in diesem Fall
auch die Entfernung der entsprechenden Anlage verlangt
werden.
Wir gehen
davon aus, dass sich in der nächsten Zeit auch die
Rechtsprechung nach und nach ändern wird, weil das öffentliche
Bewusstsein in Bezug auf eine mögliche Gesundheitsgefährdung
durch elektromagnetische Strahlungen geschärft und
sensibilisiert ist.
Möglich
wäre auch, dass eine Beweislastumkehr verlangt wird.
Das heißt, dass nicht mehr –wie bisher- die
betroffenen Mieter beweisen müssen, dass die von den
Mobilfunkanlagen ausgehenden elektromagnetischen
Strahlen schädlich sind, sondern die Betreiber
nachweisen müssten, dass diese Strahlen unschädlich
sind.
Da sich
die Zahl der Mobilfunkanlagen in den nächsten Monaten
noch deutlich erhöhen wird, erwarten wir, dass es zu
diesem Thema noch viele turbulente Auseinandersetzungen
geben wird.
Die
Rechtsprechung wird sich in der nächsten Zeit mit
diesem Thema zunehmend befassen müssen und sich dabei
nicht nur auf die Einhaltung der Grenzwerte zurückziehen
können.
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