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Fallbeispiel

  

 Münchner Mieter Magazin 4/2001 


Münchner MIETER Magazin  

Reportage

 

Auf der Flucht vor Elektrosmog

Machen Mobilfunkantennen die Münchner krank?

Auch in dieser Nacht hat Elfriede Brandt wieder nur drei Stunden geschlafen. Entsprechend gerädert und kaputt fühlt sie sich heute. Doch obwohl die 71jährige Rentnerin „todmüde ist", kommt sie auch tagsüber nicht zur Ruhe. „Ich fühle mich wie aufgeladen", beschreibt sie ihren Zustand, „als stünde ich unter Strom." 

Und so oft sie einen Versuch macht, sich hinzulegen, nach fünf Minuten gibt die Rentnerin entnervt wieder auf. Seit etlichen Wochen leidet Elfriede Brandt nun an dieser nervenaufreibenden Schlaflosigkeit, der auch mit Medikamenten nicht beizukommen ist. Genauer gesagt, seit dem Tag, an dem auf dem Dach des Schwabinger Mietshauses, in dem sie genau 40 Jahre wohnt, ohne jegliche „Vorwarnung" eine gewaltige Mobilfunksendeanlage mit insgesamt sechs Funksystemen des E-1 Netzes und vier Richtfunkstrecken installiert wurde. 

Schleißheimerstr. 183 Elfriede Brandts Wohnung befindet sich im obersten Stockwerk des Hauses, also unmittelbar unter dem Flachdach, auf dem nun die Anlage Tag und Nacht elektromagnetische Wellen aussendet, damit Münchens Handy-Besitzer rund um die Uhr erreichbar sind. Schlimmer noch als die Schlaflosigkeit sind jedoch die „Ohrgeräusche", ein ständiges helles Surren, das Frau Brandt ununterbrochen hört, sobald sie ihre Wohnung betritt. Umgekehrt seien die quälenden Geräusche verschwunden, wenn sie sich nicht zu Hause, sondern zum Beispiel in ihrem kleinen Ferienappartement am Tegernsee aufhalte. Auch das Schlafen sei dort kein Problem, beteuert die ehemalige Versicherungsberaterin. Dass die von den neuen Mobilfunkantennen ausgehende Strahlung Ursache ihrer Beschwerden ist, steht für Elfriede Brandt deshalb zweifellos fest. 

Und nicht nur sie selbst, auch andere Hausbewohner hätten Beschwerden, litten so wie sie unter Schlaflosigkeit, Tinnitus oder wie ihre Nachbarin an einer Gürtelrose. „Mittlerweile bin ich nur noch auf der Flucht", sagt Elfriede Brandt verzweifelt, die erst vor drei Jahren ein Zimmer dazugemietet und etwa 40.000 Mark in den Durchbruch bzw. den Umbau ihrer Wohnung gesteckt hat. Es sollte ihre „Traumwohnung" werden, wo sie in Ruhe ihren Lebensabend genießen wollte. Doch davon kann im Moment keine Rede mehr sein. „Selbst die Vögel lassen sich nicht mehr blicken", bedauert sie. So habe sie auf ihrem Balkon noch vor kurzem eine brütende Amsel beherbergt und manchmal sogar Netze zum Schutz vor Tauben spannen müssen. Heute wagten sich weder Tauben, noch Amseln, noch Spatzen auch nur in die Nähe ihres Balkons, so die traurige Beobachtung der Rentnerin.

Den Vermieter des Schwabinger Hochhauses, die Axa Real Estate Managers Deutschland GmbH (ehemalige Axa Colonia Versicherung), scheint dies nur wenig zu kümmern. Kein Wunder, erhalten die Eigentümer doch in der Regel eine stattliche Vergütung für die Installation von Mobilfunksendern auf ihren Gebäuden. Im Falle des Hochhauses an der Schleißheimerstraße 183 sollen es rund 100.000 DM im Jahr sein, wird gemunkelt. 

Die Ängste und Sorgen selbst langjähriger „treuer" Mieter spielen da natürlich keine Rolle. So hat die Firma die Hausbewohner bis heute kein einziges Mal offiziell über die Mobilfunkanlage, ihre Sendeleistung oder ähnliches informiert, geschweige denn in die Planungen miteinbezogen oder gar über mögliche Risiken aufgeklärt. Mieter und Nachbarn erfuhren davon erst, als vor dem Haus der Kran für die Montagearbeiten aufgebaut wurde. Entsprechende Rückfragen beim Hausverwalter der Axa Real erbrachten auch keine Klarheit, im Gegenteil: „Erst hieß es, es passiert gar nichts, dann sollten angeblich ‚nur‘ Verstärker montiert werden und am Ende waren es schließlich drei Mobilfunkmasten, mit der dazugehörenden technischen Anlage und richtigen ‚Kabelstraßen‘ quer über das ganze Dach. 

Vor allem aber wurde mir nahegelegt, ich solle kein solches Theater machen," erinnert sich Elfriede Brandt. Doch die empörte Rentnerin und etliche andere Mieter des Hochhauses beschlossen wie immer mehr Münchnerinnen und Münchner nicht klein beizugeben, sondern nahmen Kontakt mit dem Mieterverein auf und gründeten eine Initiative gegen die Mobilfunksendeanlage auf „ihrem" Haus. 

Bereits am 23. Mai, dem Termin, der vom Referat für Umwelt und Gesundheit der Stadt München – nicht etwa vom Vermieter(!) - als offizieller Betriebsstart der Anlage angegeben wurde, fand eine erste Mieterversammlung statt. Dort informierte Umweltberater und Ex-Grünen-Stadtrat Herbert Danner die besorgten Bürger über Grundlagen der Mobilfunktechnik, über mögliche Gesundheitsrisiken und rechtliche Zusammenhänge. Heinz Beck und Karen Söffge vom Münchner Mieterverein gingen auf mietrechtliche Fragen ein.

Feststeht, dass im Zuge des sagenhaften Handybooms (man geht davon aus, dass der Mobilfunk das Festnetz bereits übertroffen hat) auch der Antennenwald auf Deutschlands Dächern explodiert ist. Seit das Handy nicht mehr nur von Notärzten und Managern genutzt, sondern zum gesellschaftlichen Spielzeug aller Altersklassen „aufgestiegen" ist, wurde auch die Zahl der Sende- und Empfangsanlagen drastisch ausgedehnt, um die daraus resultierende Gesprächsflut zu bewältigen. 

An vielen dieser Hochfrequenzanlagen sind mehrere Sendemasten vorhanden, da die verschiedenen Betreiber wie z.B. D 1, D 2 oder E-plus oft gemeinsam eine Mobilfunkanlage betreiben. So gibt es derzeit allein in München rund 630 Mobilfunkstandorte mit jeweils bis zu zehn Antennenmasten, wobei das Netz gerade in Stadtvierteln wie Schwabing besonders dicht sein muss, wo das mobile Telefonieren besonders „in" und intensiv ist. 

Pro Antenne können derzeit nämlich nur maximal 100 Gespräche gleichzeitig abgewickelt werden. Entsprechend steigt der Bedarf mit weiter steigender Handynutzung. Und wenn der neue Standard UMTS kommt, dessen Lizenzen vom Staat für Rekordsummen an die Betreiber verkauft wurden, wird sich die Zahl der Anlagen voraussichtlich mindestens verdoppeln müssen.

Es steht zwar fest, dass alle diese technischen Anlagen rund um die Uhr elektromagnetische Wellen aussenden, die Auswirkungen dieser unsichtbaren Strahlung sind aber nach wie vor heftig umstritten. Während die Anlagenbetreiber den Elektrosmog als harmlos abtun, fürchten immer mehr Bürgerinnen und Bürger – insbesondere auch aufgrund der lawinenartigen Zunahme der Strahlungsquellen - gesundheitliche Beeinträchtigungen und Langzeitschäden. So wird bei den bisher gültigen Grenzwerten, die im übrigen zehn- (Feldstärke) bzw. hundertfach (Leitungsflussdichte) höher sind als beispielsweise in der Schweiz, nur die thermische Wirkung der elektromagnetischen Strahlen berücksichtigt, also die messbare Erwärmung des Körpers durch Absorption der Strahlung (Mikrowelleneffekt).

Neben den thermischen gibt es jedoch auch noch andere Wirkungsmechanismen, die offensichtlich in das Bioregulationssystem des Menschen eingreifen und als mögliche Auslöser für Nervosität, Unwohlsein, Schlafstörungen, Müdigkeit, Migräne, Ohrensausen, Konzentrations- und Lernschwäche sowie depressive Verstimmungen in Frage kommen. Langfristig könne es nach Aussagen einiger renommierter Wissenschaftler und Ärzte sogar zu Veränderungen der Gehirnströme, zur Schwächung des Immunsystems, zu Krebs und sogar zu Schädigungen des Erbmaterials kommen. 

Allerdings liegen über diese nicht-thermischen Effekte der elektromagnetischen Strahlung bislang keine gesicherten Erkenntnisse vor. Das bedeutet, dass zum heutigen Zeitpunkt weder zweifelsfrei nachgewiesen, noch umgekehrt zweifellos ausgeschlossen werden kann, dass durch die von Mobilfunksenden und anderen Quellen ausgehende hochfrequente elektromagnetische Strahlung kurz-, mittel- oder langfristig Gesundheitsschäden hervorgerufen werden können. Gerade weil aber die gesundheitlichen Auswirkungen größtenteils noch ungeklärt sind, fordern Verbraucher- und Umweltverbände, viele Wissenschaftler und Bürgerinitiativen und nicht zuletzt die Bundesärztekammer eine massive Absenkung der derzeit gültigen Grenzwerte (auf ein Milliwatt pro Quadratmeter). 

Darüber hinaus ein umfassendes und transparentes Genehmigungsverfahren für alle Sendeanlagen, bei dem die Strahlungsbelastung von bereits vorhandenen Sendeanlagen berücksichtigt und die Bevölkerung aktiv in die Planung mit einbezogen wird. Manche Initiativen wollen gar ein generelles Verbot von Mobilfunksendern in Wohngebieten durchsetzen. Es könne nicht angehen, so die Argumentation der Gegner, dass die Standortwahl für Mobilfunksender ausschließlich dem technischen und kommerziellen Kalkül der Netzbetreiber sowie den finanziellen Wünschen einzelner Hausbesitzer und Vermieter überlassen bleibe. 

Völlig unzumutbar sei es, einfach nur abzuwarten, bis durch die Sender ausgelöste Krankheiten endlich zweifelsfrei nachgewiesen werden könnten. Skepsis sei außerdem angebracht, weil die meisten Studien von den großen Mobilfunkbetreibern mitfinanziert würden.

Auch die Stadt München lässt es aus Sicherheits- bzw. Vorsorgegründen nicht zu, dass auf städtischen Gebäuden mit „sensibler Nutzung" wie z.B. Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern oder Altenheimen, Mobilfunksendeanlagen errichtet werden. Darüber hinaus sind der Stadt jedoch nach den derzeitigen gesetzlichen Regelungen die Hände gebunden, auch wenn die Strahlenbelastung in der Stadt nachweislich rund 200 mal höher ist als auf dem Land und sich in München und Umgebung mittlerweile rund 70 Initiativen gegen Mobilfunk gebildet haben. 

So lange die gültigen Immissionsgrenzwerte eingehalten werden, muss eine Genehmigung erteilt werden. Das heißt, es besteht keine Möglichkeit, die Inbetriebnahme zu verhindern. Lediglich Antennenmasten über zehn Meter Höhe benötigen eine Baugenehmigung, was aber praktisch kaum der Fall ist. Die notwendigen horizontalen und vertikalen Sicherheitsabstände legt wiederum das Bundesamt für Post und Telekommunikation fest.

Weil die Errichtung von Mobilfunksendeanlagen grundsätzlich legal und es derzeit offenbar noch nicht möglich ist, einen eindeutigen kausalen Zusammenhang zwischen elektromagnetischen Strahlen einer bestimmten Anlage und gesundheitlichen Beeinträchtigungen nachzuweisen, ist es auch aus mietrechtlicher Sicht äußerst schwierig, sich gegen geplante oder bereits in Betrieb befindliche Sendeanlagen zur Wehr zu setzen. 

Nach derzeit überwiegender Rechtsauffassung stellt ein Mobilfunksender auf dem Dach noch keinen Mangel dar, der zum Beispiel zur Minderung der Miete berechtigen würde. Andererseits besagt ein „progressives" Urteil des Amtsgerichtes München aus dem Jahre 1998, dass bereits die nachvollziehbare und ernstzunehmende Furcht vor Schädigungen ausreicht, um die Miete einer strahlenbelasteten Wohnung zu mindern. Ferner haben mehrere Gerichte zwischenzeitlich bestätigt, dass der Betrieb von Mobilfunksendeanlagen insbesondere für erkrankte Menschen, die der Strahlung dauerhaft ausgesetzt sind, auch dann ein hohes Risiko bedeutet, wenn die gegebenen Grenzwerte eingehalten werden.

 

 

Frau Brandt erläutert ihre Probleme, v.l.n.r.: Herbert Danner, Elfriede Brandt, Arthur Düser

 

Auch in der Wohnung von Elfriede Brandt und einigen anderen Mietern des Schwabinger Hochhauses wurden hohe Strahlenbelastungen gemessen. So haben die Umweltberater Herbert Danner und Arthur Düser in Elfriede Brandts Wohnzimmer mit Hilfe ihrer Messgeräte relativ starke elektromagnetische Wellen vom Fernsehturm, einem UKW-Sender, dazu von jeweils 30 D- und E-Netz-Sendern feststellen können. 

Auch die „eigene" Sendeanlage auf dem Dach schlägt dabei ordentlich zu Buche, so dass der erfahrene Umweltberater nicht ausschließen mag, dass gerade diese Antenne das Fass zum Überlaufen gebracht und die Krankheiten von Frau Brandt ausgelöst hat. Es gebe sogar ‚Hardliner‘, die sagen, dass die oberen Stockwerke der Münchner Häuser eigentlich gar nicht mehr bewohnbar sind, so Danner. „Auf jeden Fall häufen sich aber die Beschwerden von Menschen, die in den oberen Stockwerken wohnen." Wie viele Mobilfunkkritiker appelliert er deshalb auch an die Handybesitzer aller Altersstufen, ihr Gerät nicht überwiegend als Spielzeug zu betrachten, sondern das mobile Telefonieren wieder auf das nötige Maß zu beschränken. 

Mehr als 95 Prozent aller Handy-Gespräche und SMS-Meldungen hält der Umweltfachmann nämlich für überflüssig. Und in der Tat – gerade rund um Münchens Schulen reicht die vorhandene Sendekapazität oft nicht aus, wenn die Schüler nach Unterrichtsschluss viele SMS-Meldungen gleichzeitig verschicken. Noch mehr Mobilfunknutzer ziehen natürlich den Ausbau der Sendekapazitäten nach sich, zum Schaden der umliegenden Bewohner.

Was die Mieter der Schleißheimer Straße 183 betrifft, so hat sich der Münchner Mieterverein im Namen seiner Mitglieder zunächst eine Minderung der Miete vorbehalten. Ziel bleibt jedoch die Stilllegung der Anlage. Deshalb versucht die Mieterinitiative des Hauses möglichst viele Bewohner und Nachbarn mit Unterschriftenaktionen und Informationsveranstaltungen zu mobilisieren, um gemeinsam Druck auf den Vermieter auszuüben, von dem als großes Versicherungsunternehmen gerade im Bereich der Gesundheitsvorsorge größte Sensibilität erwartet wird.

 

Interview mit Karen Söffge, stellvertr. Geschäftsführerin des Mietervereins

Frage MMM: Haben Sie öfters mit Beschwerden wegen Mobilfunksendeanlagen zu tun?

Karen Söffge: Ja, in den letzten Monaten hat es einen deutlich verstärkten Beratungsbedarf besorgter Mitglieder des Mietervereins im Zusammenhang mit der Errichtung bzw. beabsichtigten Errichtung von Mobilfunkanlagen gegeben. Häufig werden wir auch von Mitgliedern, die Sprecher von Mietergemeinschaften großer Wohnanlagen oder Hochhäusern sind befragt, ob und was man gegen solche Mobilfunkanlagen tun kann und wie man taktisch am besten vorgeht.

Frage MMM: Haben Vermieter eine Informationspflicht gegenüber den Mietern?

Karen Söffge: Nein, zumindest ist eine solche Informationspflicht gesetzlich noch nicht verankert.

Jeder Vermieter, der plant, eine Mobilfunksendeanlage auf seinem Dach zu errichten, ist jedoch sehr gut beraten, wenn er freiwillig die betroffenen Mieter vorher umfassend informiert und mit ihnen gemeinsam die möglichen Risiken abklärt bzw. ausschließt, aber auch die vorgebrachten Ängste und Sorgen ernst nimmt.

Für einige Vermieter würde sich dann nämlich herausstellen, dass es unter vielen Aspekten wirtschaftlicher ist, auf den Abschluss eines entsprechenden Vertrages mit dem Mobilfunkbetreiber zu verzichten, als sich mit vielen Mietern möglicherweise über Monate und Jahre wegen Mietminderungen bzw. gerichtlichen Auseinandersetzungen wegen Entfernung der Mobilfunkanlage herumzustreiten.

Frage MMM: Was können und sollen betroffene Mieter dagegen tun?

Karen Söffge: Am wirkungsvollsten ist es tatsächlich, wenn sich betroffene Mieter eines Hauses oder einer Wohnanlage möglichst zahlreich zusammentun und ihr Anliegen einheitlich vortragen. Es können dann auch Mustermessungen in einigen exponierten Wohnungen durchgeführt werden und die Ergebnisse durch gutachterliche Interpretation von Sachverständigen entsprechend aufbereitet werden.

Vermieter nehmen verständlicherweise die Beschwerden und Befürchtungen einer Vielzahl ihrer Mieter viel ernster, als wenn sich nur einzelne Mieter wehren, die leicht als Querulanten abgestempelt werden.

Im Übrigen raten wir den betroffenen Mietern stets, sich die Minderung der Miete unverzüglich nach Inbetriebnahme der Mobilfunksendeanlagen ausdrücklich vorzubehalten. Sie haben dann für den Fall, dass sich die Schädlichkeit der Strahlen in der Zukunft doch noch herausstellen sollte, die Möglichkeit, rückwirkend die Miete ab dem Zeitpunkt zu mindern, ab welchem sie den Minderungsvorbehalt erklärt haben.

Frage MMM: Macht es Sinn, gegen den Vermieter oder Betreiber zu klagen?

Karen Söffge: In besonders krassen Fällen würden wir auch empfehlen, Entfernung der Mobilfunkanlage zu verlangen. Wir weisen allerdings stets auf das Risiko der gerichtlichen Durchsetzbarkeit hin, weil es bislang erst ein einziges, uns bekanntes veröffentlichtes Urteil gibt, in welchem ein Betreiber dazu verurteilt wurde, eine einmal errichtete Mobilfunksendeanlage wieder zu entfernen. Die Gerichte sind in diesem Punkt bislang noch sehr zurückhaltend und defensiv, insbesondere, wenn die Grenzwerte eingehalten sind.

Frage MMM: Wie schätzen Sie die Zukunft ein?

Karen Söffge: Wir erwarten für die Zukunft von der politischen Seite her eine deutliche Herabsetzung der bislang geltenden Grenzwerte. Falls dann Mobilfunksendeanlagen diese Grenzwerte überschreiten, liegt ein nachweisbarer Mangel der Mietsache vor mit der Folge, dass die Miete sicher gemindert werden kann. Es könnte in diesem Fall auch die Entfernung der entsprechenden Anlage verlangt werden.

Wir gehen davon aus, dass sich in der nächsten Zeit auch die Rechtsprechung nach und nach ändern wird, weil das öffentliche Bewusstsein in Bezug auf eine mögliche Gesundheitsgefährdung durch elektromagnetische Strahlungen geschärft und sensibilisiert ist. 

Möglich wäre auch, dass eine Beweislastumkehr verlangt wird. Das heißt, dass nicht mehr –wie bisher- die betroffenen Mieter beweisen müssen, dass die von den Mobilfunkanlagen ausgehenden elektromagnetischen Strahlen schädlich sind, sondern die Betreiber nachweisen müssten, dass diese Strahlen unschädlich sind.

Da sich die Zahl der Mobilfunkanlagen in den nächsten Monaten noch deutlich erhöhen wird, erwarten wir, dass es zu diesem Thema noch viele turbulente Auseinandersetzungen geben wird.

Die Rechtsprechung wird sich in der nächsten Zeit mit diesem Thema zunehmend befassen müssen und sich dabei nicht nur auf die Einhaltung der Grenzwerte zurückziehen können.

Adressen:

Bayerische Bürgerwelle e.V.
(Dachverband der Bürger und Initiativen zum Schutz vor Elektrosmog)
Lindenweg 10
95643 Tirschenreuth
Tel. 09631/795736
Internet: www.buergerwelle.de

Netzwerk zum Schutz vor Elektrosmog
Steichelestr. 8
82515 Wolfratshausen
Tel. 08171/9116522
Fax 08171/9116523

© 2001 Mieterverein München e.V.


 
Mieterverein München e. V., Sonnenstr. 10 (am Stachus), 80331 München, Tel.: 089/552143-0, Fax: 089/554 554 postmaster@mieterverein-muenchen.de

 

Quelle:  Münchner Mieter Magazin 4/2001
  

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