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Forschungsprogramm zu Mobilfunkanlagen auf kirchlichen Einrichtungen 

Kirchliche Gebäude - vor allem Kirchtürme - sind als Träger von Sendemasten für den Mobilfunk sehr begehrt. 

Aber wie sollen sich die Kirchen verhalten, angesichts eines technisch hochkomplexen Sachverhalts und einer Diskussion um mögliche Risiken des Mobilfunks, die vom derzeitigen Stand der Wissenschaft nicht eindeutig zu beantworten ist und in der deshalb rationale und irrationale Aspekte häufig nur schwer zu trennen sind?

Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt hat einer Arbeitsgemeinschaft evangelischer und katholischer

Umweltbeauftragter die Förderung eines “Forschungs- und Kommunikationsprogramms zum Problem von Mobilfunkanlagen auf kirchlichen Einrichtungen” bewilligt. Das Programm wird über die Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft in Heidelberg abgewickelt.

In einer ersten Phase wird zunächst einmal der aktuelle Stand von Entscheidungs- und Genehmigungsverfahren in den Landeskirchen und den Diözesen erhoben; eine erste Übersicht dazu soll spätestens im Mai 2002 veröffentlicht werden.

Gleichzeitig wurde begonnen, Unterlagen zur Erstellung einer Handreichung zu erarbeiten, die sich auf dem neuesten Stand und ausführlicher als der bereits im Raum der evangelischen Kirchen erschienene Text „Mobilfunkanlagen auf kirchlichen Gebäuden” vom Januar 2001 mit den Problemen befassen wird.

Zu einem späteren Zeitpunkt sollen dann auch die Erfahrungen aus Konflikten um den Bau von Mobilfunk-Sendeanlagen aufgearbeitet werden.

Quelle: Pressemitteilung 25. 3. 2002

Kontakt:

PD Dr. Hans Diefenbacher

Umweltbeauftragter des Rates der EKD
c/o FEST,
Schmeilweg 5,

69118 Heidelberg

Tel.06221/9122-0
Fax: 06221/167257,

E-mail:hans.diefenbacher@fest-heidelberg.de

 

Gotthard Dobmeier
Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten
der deutschen Diözesen,
Erzbischöfliches Ordinariat
Postfach 330360

80063 München

Tel.: 089/2137-1514, Fax: -1795,

E-mail: umweltbeauftragter@ordinariat-muenchen.de

 

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 Anfrage Evangelische Kirche im Rheinland 

 

Meine Anfrage vom 22. 6. 2002 an die Evangelische Kirche im Rheinland:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im WDR Fernsehen gab es am Sonntag 16. Juni 2002, 16:30 Uhr (Wiederholung Freitag 21. Juni 2002, 11:30 Uhr)

die Sendung:

Wenn der Kirchturm strahlt - Streit um Mobilfunkantennen

"Die Kirche mitten im Dorf ist attraktiv, zumindest für Mobilfunkfirmen. Der Turm am Gotteshaus - ein idealer Platz für Antennen, durch die das Telefonieren mit dem Handy erst möglich ist. Doch was für viele Kirchengemeinden ein gutes Geschäft sein könnte, wird zum Zankapfel. Anwohner fürchten gesundheitliche Folgen durch Elektrosmog. Bürgerinitiativen sammeln Unterschriften gegen die Strahlen vom Kirchturm."

Dazu fand ich die Information:

Wie katholische und evangelische Kirche bei der Genehmigung von Mobilfunkantennen in Kirchtürmen verfahren, können sie erfragen bei: lka@ekir.de (Evangelische Kirche im Rheinland)

Bitte informieren Sie mich ueber das Verfahren.

mit freundlchen Gruessen

Reinhard Rueckemann

 

Die Antwort vom 2. 7. 2002:

Sehr geehrter Herr Rueckemann,

vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 22.6.02.

Zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, daß sehr viele Kirchengemeinden aufgrund der zurückgehenden Kirchensteuermittel sehr stark unter Druck sind, was ihre finanzielle Situation anbetrifft. Viele Pfarrstellen müssen gestrichen werden, es gibt Einschnitte in der Gemeindearbeit, besonders bei der Unterhaltung von kindergärten aber auch in Jugend- und Altenarbeit.

Darüber hinaus haben viele Kirchengemeinden sehr kostenträchtige, denkmalgeschützte Kirchengebäude zu erhalten. Um die kirchengemeindliche Arbeit nicht über die Maßen einschränken zu müssen, wird deshalb nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten gesucht. Eine davon ist es, Kirchtürme zum Zwecke der Errichtung von Mobilfunksendeanlagen zu vermieten.

Die Tatsache, dass möglicherweise eine gesundheitsschädliche Strahlung durch die Mobilfunksendeanlage hervorgerufen wird, hat uns als Landeskirche veranlasst, besonders sorgfältig mit der Genehmigung solcher Mobilfunksendeanlagen umzugehen. So werden nur noch Mobilfunkanlagen genehmigt, die die Schweizer Vorsorgegrenzwerte nicht überschreiten. Diese Vorsorgegrenzwerte liegen weitaus niedriger als die jetzt in der Bundesrepublik gültigen Grenzwerte.

Auch bei den jetzt bei uns geltenden Grenzwerten sind jedoch bisher keine gesundheitsschädlichen Wirkungen bewiesen worden. Die Einhaltung der Schweizer Grenzwerte sind durch ein Standortgutachten nachzuweisen. Der neue Mustervertrag der EKD schreibt daher die Einholung eines Standortgutachtens zwingend vor, um so die Strahlenbelastung der umliegenden Wohnbebauung ermitteln zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Bothe

Wolfgang.Bothe@ekir-lka.de

 

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