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Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post |
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Der Tätigkeitsbericht 2000/2001 der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (www.regtp.de) hat einem Umfang von 334 Seiten. Tätigkeitsbericht 2000 / 2001 der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post Bericht nach § 81 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz und Bonn, Dezember 2001
Zu unserem Thema findet sich dort folgendes Kapitel: [...] 12.6 Elektromagnetische Umweltverträglichkeit Die Regulierungsbehörde verfolgt aufmerksam die unter dem Schlagwort „Elektrosmog“, geführte Diskussion über mögliche Gefahren durch elektromagnetische Felder von Funkanlagen. Dabei nimmt die Regulierungsbehörde weder eine fachliche Bewertung der Grenzwerte noch eine Kommentierung der Arbeiten von Grenzwertkritikern vor. Die Regulierungsbehörde verweist in diesem Zusammenhang auf die Fachkompetenz der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK) ( www.ssk.de). Bundweit führt die Regulierungsbehörde das sog. Standortverfahren durch. Dieses Verfahren verpflichtet den Betreiber einer ortsfesten Funkanlage, sofern diese Anlage eine äquivalente Strahlungsleistung von 10 Watt und mehr aufweist, vor der Inbetriebnahme bei der Regulierungsbehörde eine Standortbescheinigung zu beantragen. Die Regulierungsbehörde legt auf Grund von Berechnungen oder ggf. Messungen einen Sicherheitsabstand fest. Bei der Festlegung des Sicherheitsabstandes werden berücksichtigt:
Ist auf Grund der örtlichen Gegebenheit der von der Regulierungsbehörde festgelegte Sicherheitsabstand nicht einhaltbar, wird die Standortbescheinigung von der Regulierungsbehörde verweigert. Im Rahmen des Standortverfahrens werden u.a. folgende Funkdienste berücksichtigt: Betriebsfunk, Datenfunk, Mobilfunk, Polizeifunk, Rettungsfunk, Rundfunk (UKW, MW, LW, KW), Fernsehfunk (TV) und andere. Die Standortbescheinigung ist Grundlage des in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV) geregelten Anzeigeverfahrens für Hochfrequenzanlagen und ist auch im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens vom Betreiber als Nachweis zur Gewährleistung zur Einhaltung der Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern vorzulegen. 10 % der im Rahmen des Standortbescheinigungsverfahren neu bescheinigten Standorte werden einer stichprobenartigen Nachüberprüfung unterzogen. Es wird somit nicht nur vor der Inbetriebnahme, sondern auch während des Betriebes die Gewährleistung des Schutzes von Personen in elektromagnetischen Feldern überprüft. Im Jahr 2000 wurden 1 409 Nachüberprüfungen durchgeführt. Abgesehen von erforderlichen Korrekturen zeigte das Ergebnis der durchgeführten Nachüberprüfung, dass an keinem Standort eine Überschreitung der Personenschutzgrenzwerte auftrat.
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| Quelle: Tätigkeitsbericht 2000/2001 | |
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Bundesweite Standortdatenbank |
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Reg TP-Newsletter vom Donnerstag, 20. Juni 2002 Der aktuelle Nachrichtendienst der Reg TP Kurth: "Versachlichung der Diskussion um Antennenstandorte durch mehr Transparenz" - Startschuss für bundesweite Standortdatenbank „Heute geht eine bundesweite Standortdatenbank der Sendestandorte in Deutschland in Betrieb. Mit dieser Datenbank soll mehr Transparenz in der Diskussion um Antennenstandorte in den einzelnen Kommunen hergestellt werden. Sie ist ein weiterer Schritt zur Versachlichung dieser teilweise kontrovers geführten Diskussion“, betonte Matthias Kurth, Präsident der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, heute in Bonn. Die neue Standortdatenbank enthält alle Standorte von in Betrieb befindlichen Funkanlagen, für die die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) im Rahmen des Standortverfahrens eine Standortbescheinigung erteilte. Dies sind insgesamt 51.000 Standorte, davon 41.000 Mobilfunkstandorte. Die Standortdatenbank ist nur für einen festgelegten Nutzerkreis (Landes- und Kommunalbehörden) zugänglich. „Um zu verhindern, dass Nichtberechtigte mittels falscher Angaben bei der Anmeldung Zugang zur Datenbank erhalten, wurde ein passwortgeschütztes Zugangsberechtigungssystem konzipiert“, erklärte Kurth. Die Standortdatenbank besteht aus einer in regelmäßigen Abständen zu aktualisierenden Standortadressenliste mit folgenden Feldern: Postleitzahl, Ort, Straße mit Hausnummer und zuständige Außenstelle der Reg TP. Aus der Standortbescheinigung kann die Kommune folgende Daten entnehmen:
Nach dem erfolgreichen Probebetrieb mit ausgewählten Kommunen kann nun der Startschuss für den bundesweiten Wirkbetrieb für 32 Regierungsbezirke, 440 kreisfreie Städte bzw. Landkreise und 14.197 Gemeinden gegeben werden. |
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P R E S S E M I T T E I L U N G Mit der Bitte um Veröffentlichung Mobilfunk-Standortdatenbank der RegTP MdL Volker Hartenstein: Zynischer Umgang mit den Bürgern München/Ochsenfurt, 24.06.02. Als skandalöse Missachtung des Informationsbedürfnisses der Bürger wertet der parteilose Landtagsabgeordnete Volker Hartenstein (Ochsenfurt) das Zugangsberechtigungssystem zur neu geschaffenen Mobilfunkanlagen-Standortdatenbank der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP). In dieser vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) in Auftrag gegebenen Einrichtung sind ab sofort die Standortadressen, Montagehöhen, Hauptabstrahlrichtungen und einzuhaltenden Sicherheitsabstände vieler Mobilfunk-, Rundfunk- und Fernsehanlagen gespeichert. Zugriff auf die Daten erhalten so der Mobilfunkkritiker jedoch nur Landes- und Kommunalbehörden. Und selbst diese unterliegen Einschränkungen und Auflagen. Bei der Online-Registrierung sind von den künftigen Nutzern die Postleitzahlen anzugeben, zu denen später Recherchen durchgeführt werden sollen. So wird sichergestellt, dass die Suche nur im jeweiligen Zuständigkeitsbereich also z.B. der eigenen Kommune - erfolgen kann. Per Unterschrift und Siegel muss im Antrag auf Freischaltung gegenüber der RegTP ferner bestätigt werden, dass „eine Weiterübermittlung der abgerufenen Daten an Dritte" nicht vorgesehen ist. Volker Hartenstein erbost: „Zynischer kann man mit den Bürgerinnen und Bürgern eigentlich nicht mehr umgehen. Da werden die Menschen im Land skrupellos einer Mobilfunk-Hochfrequenzstrahlung-Dauerberieselung mit unbekannten Folgen ausgesetzt und gleichzeitig hält man ihnen auch noch die Informationen aus einer Internet-Datenbank vor, die zumindest grobe Rückschlüsse auf die jeweiligen Immissionsbelastungen zulassen. Das Ganze läuft dann unter dem Slogan „mehr Transparenz in der Diskussion um Antennenstandorte in den einzelnen Kommunen" (Matthias Kurth, Präsident der RegTP, 20.06.02). Über einen entsprechenden Antrag an den Bayerischen Landtag will Hartenstein nun die Staatsregierung auffordern, eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel der „freien Informationsabfrage" zu ergreifen. Mit freundlichen Grüßen gez. Volker Hartenstein Mitglied des Bayerischen Landtages (partei- und
fraktionslos) |
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