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Fachgespäch Mobilfunk

 

 Ergebnisprotokoll des Fachgespräches Mobilfunk 
 

Berlin, Deutscher Bundestag 23. 8. 2002, 10-14 Uhr, JKH 1.302

(Büro Winfried Hermann)

 

Inhalt

1. Problemstellung – Erfolg oder Scheitern der Selbstverpflichtung

2. Erfahrungsberichte der Experten

2.1 Kommunale Spitzenverbände und Kommunen
2.2 Die Mobilfunknetzbetreiber
2.3 Die Bundesregierung (BMU)
2.4 Die Bürgerinitiativen

3. Zur Problematik Datenbank und Datenschutz

3.1 Position der Regulierungsbehörde (Reg TP)
3.2 Stellungnahme des Landesbeauftragten für Datenschutz Brandenburg

4. Problematik Handylabel

4.1 Hersteller
4.2 Verbraucherschutz

5. Fazit

6. Die Teilnehmer des Fachgespräches

 

 

1. Problemstellung – Erfolg oder Scheitern der Selbstverpflichtung

Das Instrument Selbstverpflichtungen hat schon in vielen Bereichen Anwendung gefunden und unterschiedliche Erfahrungen gebracht. Kritiker dieses Instruments bezeichnen Vereinbarungen als an wichtigen Punkten unscharf: eine Art Vermeidungsstrategie. In der Tat sind Vereinbarungen in der Regel nicht sanktionsbewährt und werden an verschiedenen Orten unterschiedlich umgesetzt. Zum Beispiel gelingt es an einem Ort in der Bundesrepublik die Vereinbarung zwischen Betreibern und Kommunen umzusetzen, an einem anderen Ort findet dies gar nicht statt.

„Zu Beginn der 90er Jahre setzte sich mit der Mobilfunktechnologie eine Technologie in atemberaubender Geschwindigkeit durch und dieser, verglichen mit vielen anderen Technologien, erstaunlich kritiklos.“( W. Hermann) Aber ab Mitte der 90er Jahre mit voranschreitendem Ausmaß und nunmehr allerorts sichtbaren Masten v.a. in Wohngebieten, regte sich der Widerstand. Hinzu kamen mehr und mehr kritische Studien aus der Wissenschaften, die von den BIs öffentlich gemacht werden. Vor dem Hintergrund vermuteter Risiken und bisher fehlender Regelungen in diesem Bereich haben wir die Forderungen der BürgerInnen aufgegriffen: Schutz vor möglichen Schäden durch elektromagnetische Strahlung, Überprüfung der Grenzwerte, Information der Öffentlichkeit über Mobilfunk und Beteiligung der Kommunen an der Planung der Anlagen.

Was sprach für eine Selbstverpflichtung? „Es soll schnell gehen, es soll unbürokratisch gehen, es soll möglichst flexibel auf die verschieden regionalen Standorte angepasste Lösungen geben und die Eigenverantwortung der Kommunen und der Betreiber stärken. Wir von den Grünen waren damals skeptisch und der Meinung, dass dieses Problem vermutlich nicht allein mit einer Vereinbarung zu lösen ist. Wir waren auch der Auffassung, dass man parallel und zusätzlich zu den Selbstverpflichtungen die Grenzwerte verändern müsse. Ich persönlich war immer der Meinung, das gehört eigentlich zusammen.“ (W. Hermann)

Aus Sicht von Bündnis 90/ Die Grünen ist eine vorsorgeorientierte Grenzwertepolitik sinnvoll und wird weiterhin befürwortet. Jedoch löst auch die Grenzwertdiskussion – wie wir anhand der Themen der heutigen Veranstaltung sehen - nicht alle Probleme. Auch die Nutzung des Handylabels durch die Hersteller ist ein notwendiger und bisher noch nicht eingelöster Bestandteil der Selbstverpflichtung. „Deswegen soll diese Veranstaltung auch ein klares Plädoyer dafür sein, dass die Hersteller das nun vorliegende Handylabel nutzen und so die Verbraucherinformation verbessern.“ (U. Höfken)

 

2. Erfahrungsberichte der Experten

2.1 Kommunale Spitzenverbände und Kommunen

Die ersten Erfahrungen zeigen nach Ansicht von Franz-Wihlhelm Habbel (Deutscher Städte- und Gemeindebund DSTGB) überwiegend positive Beispiele (z.B. Wilhelms-hafen, Bremen, Braunschweig). Die Kommunikation zwischen Kommunen und Betreibern habe sich verbessert und auch intern ist der Informationsgrad gestiegen: Der DStGB hat eine Broschüre zum Thema Mobilfunk und Kommunen herausgebracht, die an 60.000 Entscheidungsträger verteilt wurde, ebenso wurden für die Mitarbeiter der Verbände Seminare zum Thema Mobilfunkplanung veranstaltet.

Dennoch ist in den kommunalen Behörden noch nicht gelungen, in ausreichendem Masse die notwendige Kompetenz auszubilden. Zur besseren Umsetzung beider Vereinbarungen sind nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände folgende Maßnahmen notwendig: von der Bundesregierung unterstützte Informationskampagnen für Bürgerinnen und Bürger, Hilfestellung für Städte und Gemeinden bei der Schulung für Mitarbeiter und Veröffentlichung des Standortkatasters.

Von den kommunalen Behörden werden Probleme mit ungenauen bzw. unterschiedlichen Daten der Betreiber benannt. Verschiedene Betreiberfirmen informieren sie mithilfe von unterschiedlichen Koordinatensystemen über geplante Standorte. Dieser Zustand sollte durch ein einheitliches Koordinatensystem verbessert werden, denn das Zusammenfügen der verschiedenen Planungen müsste in den Kommunen geschehen, die dafür jedoch nicht ausgestattet sind. Befürwortet wird von den Kommunen eine integrierte Mobilfunkplanung beispielsweise durch private Dienstleister (einschließlich einer Visualisierung von Daten in Form von Karten). Allerdings müsste die integrierte Planung angesichts leerer Kassen in den Kommunen von den Betreibern finanziert werden.

Für Konfliktfälle bei der Standortwahl wurde inzwischen eine s. g. Clearingsstelle eingerichtet, die mit einem abgestuften Konzept (Aussprache auf regionaler, Landes- und Bundesebene) die Konflikt- und Problemfälle regeln soll (sie bearbeitet derzeit vier Fälle).

Am Beispiel der Stadt Berlin wird nach den Erfahrungen von Claudia Hämmerling (MdA Berlin) sichtbar, dass weiterhin große Schwierigkeiten bei der Mobilfunkplanung bestehen. Hauptkritikpunkte bei den Bürgerbeschwerden bleiben die mangelnde Information und der Vorwurf der „Geheimniskrämerei“ um Mobilfunksendemasten. Für die Kommunalpolitikerin ist das Verfahren problematisch: So werden die Umweltämter von den Mobilfunkbetreibern erst bei Inbetriebnahme über einen neuen Sendemasten informiert, aber die benachbarten Bürger bekommen bereits vor ihnen den Bau der Anlage mit und das zuständige Umweltamt hat noch keine Informationen. Dies trägt weder zur Information noch zur Beruhigung der Anwohner bei. Über die Anzahl der Sendeanlagen auf sensiblen Gebäuden wie Schulen und Kindertagesstätten gibt es in Berlin immer noch keine Information.

Kritisiert wird der Zugriff auf das Standortkataster: Die MitarbeiterInnen der Umweltämter haben jeweils nur auf ihr Zwölftel (entsprechend den Bezirken) Zugang zu den Daten über die geplanten und bereits gebauten Mobilfunksendeanlagen, aber nicht auf die Leistungsparameter der Anlagen. Sie müssen darüber hinaus eine Schweigeverpflichtung unterzeichnen, so dass die Daten über gebaute und geplante Sendemasten nicht an die Öffentlichkeit gelangen. Dies konterkariert nach Ansicht von Claudia Hämmerling das Ziel der Selbstverpflichtung, die Kommunen und die Öffentlichkeit über den Bau von Sendeanlagen zu informieren und in die Planung einzubeziehen.

Die Einschätzungen der Vertreter der Kommunen sind heterogen. Während Herr Habbel vom DStGB ausführt: „Wir sehen zur Zeit als Städte- und Gemeindebund keinen Anlass eine rechtliche Regelung herbeizuführen“, ist aus Sicht der Kommunalpolitikerin Hämmerling die freiwillige Selbstverpflichtung aufgrund der schwerwiegenden Probleme nicht ausreichend und eine gesetzliche Regelung notwendig.

 

2.2 Die Mobilfunknetzbetreiber

Von Seiten der Betreiber wird seit der Vereinbarung eine Verbesserung des Klimas und der Zusammenarbeit beschrieben. Die Betreiber informieren die Kommunen über die Netzplanung. Sie wird in regelmäßigen Abständen (6-12 Wochen) den Kommunen vorgelegt: bei Einzelanlagen in Schriftform, bei größeren Anlagen die Gesamtplanung im Gespräch. Probleme bestehen nach Auffassung der Betreiber in den unterschiedlichen Zuständigkeitsregelungen innerhalb der Kommunen. So informieren die Betreiber alle Behörden, die von der Planung betroffen sind (in der Regel die Umwelt- und Planungsämter). Für Schwierigkeiten bei Information und Absprache sorge die große Zahl von Anlagen (derzeit sind es 40.000 perspektivisch nach UMTS-Netzaufbau ca. 80.000). Konflikte sind auch bei Anlagen entstanden, die bereits vor der Unterzeichnung der Vereinbarung beschlossen waren.

Die Realisierung einer Sendeanlage dauert i.d.R. ein Jahr. Deswegen komme es immer noch vor, dass Anlagen gebaut werden, bei deren Planung die Kommune noch nicht einbezogen wird. Ziel der Betreiber ist es auch über diese Anlagen (Baubeginn und Inbetriebnahme) die Kommunen zu informieren, dies hat bisher jedoch nicht immer funktioniert. Die Betreiber bemühen sich darum, ihren Informationspflichten nachzukommen. So haben sie mit den Kommunalen Spitzenverbänden eine Broschüre über die Mobilfunkplanung erstellt auch werden die Adressen der Clearingstellen und Ansprechpartner für Nachfragen gegenüber den kommunalen Behörden kommuniziert. Angesichts der umfangreichen Aufgaben bei der Umsetzung räumen die Betreiber ein: „Wir (...) müssen einfach sagen, dass wir den personellen Aufwand der mit dieser Informationswelle (...) unterschätzt haben.“ (Dr. Michael Schüller).

Ziel der Selbstverpflichtung gegenüber der Bundesregierung war die Verbesserung des Verbraucher-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes. Bei der Umsetzung stand bisher jedoch die Information und Einbindung der Kommunen im Mittelpunkt, mit den oben beschriebenen Problemen. Auch andere Informationspflichten der Selbstverpflichtung werden abgearbeitet: beispielsweise werden derzeit die Mitarbeiter in den Verkaufsstellen von Handys über die verbesserte Verbraucherinformation beim Verkauf informiert (z.B. mit Blick auf das Weihnachtsgeschäft).

Die Betreiber stehen zu ihrer Verpflichtung Forschungsmittel zur Verfügung stellen, bisher sind noch keine Mittel konkret eingesetzt worden. Derzeit laufen Gespräche mit dem BMU zu Detailfragen der Verwendung. Im September sollen Gespräche mit den Immissions- und Lärmbeauftragten der Länder zu einem einheitlichen Referenzmessverfahren stattfinden, auf dessen Basis das Monitoring in Zukunft geschehen soll.

Zur Kritik der Kommunen äußert der Vertreter der Betreiber, das Problem die Kommunen erhielten von verschiedenen Betreibern einzelne Planungsunterlagen ließe sich aus kartellrechtlichen Gründen schwer vermeiden (lt. Kartellrecht müsse jeder Betreiber zunächst alleine planen). Das von der Reg TP vorgeschlagene einheitliche Koordinatensystem für die Mobilfunkplanung könne die Koordination der Daten innerhalb der Kommunen erleichtern.

Das Resümee der Betreiber ist positiv: der Planungsprozess habe sich versachlicht, seitdem Informationen ausgetauscht werden und Ansprechpartner festliegen. Die Vereinbarung sei sinnvoll, weil sie schneller wirksam sei, als eine gesetzliche Regelung und die Akzeptanz bei den Kommunen größer sei, weil sie mit gestalten können und nicht durch feste Regelungen und Grenzwerte für bestimmte Gebiete gebunden sind.

 

2.3 Die Bundesregierung (BMU)

Für eine abschließende Bewertung (Selbstverpflichtung vs. gesetzliche Regelungen) ist es nach Auffassung des BMU noch zu früh. „Angesichts der nach wie vor anhaltenden starken Proteste gegen (...) Mobilfunkstationen in der gesamten Bundesrepublik Deutschland kann noch nicht davon gesprochen werden, dass es mit den freiwilligen Selbstverpflichtungen gelungen ist, den Sorgen und Ängsten in der Bevölkerung (...) umfassend zu begegnen.“ (Dr. Hutmacher BMU) Gleichwohl gibt es Fortschritte: So haben beide Vereinbarung (Betreiber und Kommunalen Spitzenverbände, Selbstverpflichtung der Betreiber gegenüber der Bundesregierung) dazu beigetragen, dass ein intensiver Dialog zwischen Betreibern und Kommunen über die jeweilige Standortwahl in Gang gekommen ist. Bisher wurde die Bevölkerung jedoch nicht in diesen Prozess einbezogen.

Die Bundesregierung hat wegen der unklaren Sachlage zur Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunkstrahlung ihren Schwerpunkt auf die Intensivierung der Forschung gelegt. Sie hat dem BMU für 2002-2005 8,5 Mio. Euro für die Mobilfunkforschung bereitgestellt. Davon sind 5,1 Mio. Euro bereits in Projekten gebunden, der Rest wird im nächsten Jahr vergeben. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat Forschungsvorhaben im Zusammenhang mit technischen Regulierungsfragen im Rahmen der von ihnen zugesagten 5 Mio. € auf den Weg gebracht. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bereitet derzeit durch eine Pilotstudie zu energiesparenden Mobilfunktechnologien vor, die konkrete Vergabe der von ihnen zugesagten 7 Mio. €.

Auch die Mobilfunkbetreiber hatten ihrerseits 8,5 Mio. € im Zeitraum 2002 - 2005 für zusätzliche Forschungsprojekte zur Verfügung gestellt, bisher ist es nicht gelungen, diese Mittel in ein gemeinsames Programm mit der Bundesregierung einzustellen.

Derzeit ist die Bundesregierung dabei alle Forschungsergebnisse und –Planungen zum Thema Mobilfunk zusammenzustellen und diese Übersicht öffentlich zugänglich zu machen (via Internet). Das BfS hat eine umfangreiche Internetseite zum Thema Mobilfunk (www.bfs.de) aufgelegt, auch für das BMU ist geplant, dass auf der Internetseite verstärkt darüber informiert wird.

Die vereinbarte Datenbank wurde inzwischen eingerichtet, jedoch werden aus Datenschutzgründen die Informationen nicht an die Bürger weitergegeben. „Hier bedarf es einer dringenden Fortentwicklung, die es auch Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, auf die Daten zuzugreifen“, beschreibt Dr. Huthmacher das Ziel der Bundesregierung.

Eine gemeinsame Nutzung von Antennenstandorten besteht bisher nur zum Teil. Zur Zeit sind an über 40.000 Standorten ca. 170.000 Antennen installiert, was zeigt, dass die Bemühungen vorangekommen sind, aber je nach lokalen Gegebenheiten weiter verbessert werden können. Überdies wird eine Infrastrukturplanung mit vielen Anbietern auf dem Mobilfunkmarkt diese Thematik eher verschärfen, als erleichtern.

Die Einrichtung von sensiblen Gebieten um Kindergärten und Schulen ist immer ein Thema vor Ort und in der konkreten Entscheidung abzuwägen. Entscheidend für praktikable Lösungen ist hier ein offenes Gesprächsklima. „Dazu braucht es die Einbeziehung der Bürger in diese Diskussion. Es kann nicht sein, dass diese Diskussion eine Diskussion Kommune-Betreiber wird, denn dann fehlt der notwendige Schritt in die Bevölkerung.“ (Dr. Huthmacher) Angesichts zahlreicher Probleme stellt sich die Frage, ob die Selbstverpflichtung präzise genug war. Verantwortlich für die Weitergabe der Informationen an die Bürger sind laut Selbstverpflichtung die Betreiber, in Absprache mit den Kommunen. Diese Informationsweitergabe muss dringend verbessert werden.

„Insgesamt zeigt die ganze Diskussion um Mobilfunk, dass wir im Prinzip nach wie vor völlig unvorbereitet sind auf die Frage: Wie gehen wir mit möglichen Risiken in einer Gesellschaft um, mit Risiken die die Folge von technischen Entwicklungen sind.“ (Dr. Huthmacher) Politik muss es lernen, Risiken zu antizipieren, Probleme rechtzeitig aufzugreifen und sie in politisches Handeln übersetzt.

 

2.4 Die Bürgerinitiativen

Nach Ansicht der BIs wird mit der Selbstverpflichtung dem Vorsorgegedanken nicht genügend Rechnung getragen. Die jetzigen Grenzwerte sind keine Vorsorgewerte und daher nicht ausreichend für den Schutz der Gesundheit.

Probleme sehen die BIs immer noch beim Bau von Sendeanlagen in der Nähe von Schulen und Kindergärten. Hier reicht die Selbstverpflichtung nicht aus, die lediglich eine alternative Standortprüfung vorschreibt, jedoch nichts darüber aussagt, was bei Uneinigkeit oder einem Konflikt zwischen Kommunen und Betreibern passiert. Nach Ansicht der Bürgerinitiativen ist ein guter Handyempfang in Schulen nicht notwendig, häufig bestehen sogar Vereinbarungen mit den Schülern, dass in der Schule nicht mobil telefoniert wird. Sensible Gebiete müssten außerdem mehr umfassen als Schulen und Kindergärten, z.B. Krankenhäuser und auch das Zuhause von Kindern (Wohngebiete), wo sie mehr Zeit verbringen als in der Schule.

In den Kommunen sind die Zuständigkeiten unklar und die BürgerInnen haben Schwierigkeiten, die zuständigen Ansprechpersonen zu finden (der Anruftest hat gezeigt, dass man in der Kommune vielfach weitergeleitet wird und oft erfolglos bleibt). Wenn es Informationsveranstaltungen der Kommunen gibt, werden diese meist nicht öffentlich beworben. Die Planungsbesprechungen finden häufig am Grünen Tisch und nicht vor Ort, außerdem vor verschlossenen Türen statt.

Die Selbstverpflichtung beinhaltet nur eine Alternativprüfung, kein Mitspracherecht der Gemeinde. Das heißt: Die Gemeinden sind auf die Kompromissbereitschaft der Betreiber angewiesen.

Der Vertreter des Bundesverbandes gegen Elektrosmog Joachim Gertenbach führte aus: „Solange die Bürger in die Planungen nicht einbezogen werden und über sie hinweg entschieden wird, solange sie keine ernsthaften Möglichkeiten haben, Standortalternativen durchzusetzen, solange ist die freiwillige Selbstverpflichtung keine gangbare Lösung.“

Das Resümee der BI ist entsprechend ernüchternd: „Der Ansatz einer freiwilligen Selbstverpflichtung ist falsch und lässt der Industrie mehr Freiräume als vorher. Die Regierung entzieht sich der Verantwortung, anstatt regulativ einzugreifen. Jegliche verbindlichen Mitwirkungsrechte der Kommunen sind ausgeschlossen. Die Netzbetreiber verlagern dadurch die Verantwortung auf die Städte und Gemeinden, die sowohl fachlich als auch personell mit dieser Aufgabe überfordert sind. Im Prinzip sollen Kommunen/Bürger/innen nur beruhigt, bzw. ihren Widerstand gegen bestimmte Antennenstandorte gebrochen werden.“ (J. Gertenbach)

 

3. Zur Problematik Datenbank und Datenschutz

Aufgrund von unterschiedlicher Rechtslage wird der Umgang mit den Standortdaten in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Wie berichtet besteht für die MitarbeiterInnen der Kommunen nur ein eingeschränkter Zugang oder nur Zugang verbunden mit einer Schweigevereinbarung. Meist sind die Umweltämter zuständig, zuweilen aber auch die Planungsämter oder Immissionsschutzbehörden der Länder.

Die Angaben zu den Sendeanlagen im Standortkataster sind weniger umfangreich als sich viele erhofft hatten: z.B. enthalten sie keine Angaben über die Sendeleistung. In manchen Ländern dürfen die Kommunen die Daten an die Öffentlichkeit weitergeben, in anderen jedoch nicht. Momentan diskutieren die Datenschutzbeauftragten der Länder im Austausch mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz die Frage des Umgang mit den Standortdaten. Generell wird in den Ländern der Umgang mit den Daten unterschiedlich gehandhabt. So gibt es in einigen Bundesländern (z.B. Berlin, NRW, Brandenburg) allgemeine Informationszugangsgesetze, in anderen jedoch nicht.

 

3.1 Position der Regulierungsbehörde (Reg TP)

Die RegTP hat für die Bereitstellung der Datenbank gesorgt. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz hat die Weitergabe der Daten an die Kommunen geprüft und als datenschutzrechtlich unbedenklich beurteilt.

Der Vertreter der Regulierungsbehörde (Reg TP) Hans Meierhofer sieht im Zusammenhang mit der Offenlegung der Standortdatenbank für BürgerInnen folgende datenschutzrechtliche Probleme:

„Die Betreiber betrachten gebietsbezogene Aufstellungen über Standortdaten als Betriebsgeheimnisse, da aus ihnen Netzaufbau und Versorgungsstrategie erschlossen werden können. Überdies werden Standortadressen von einigen Landesdatenschutzbeauftragten als personenbezogene Daten angesehen, wenn die betroffenen Gebäude und Grundstücke Eigentum natürlicher Personen sind.“ (Hans Meierhofer)

Der Zugriff auf die Standortdatenbank erfolgt aus o. g. Gründen bisher ausschließlich passwortgeschützt. Die Berechtigten in den Kommunen können nur die Standortdaten für ihren Zuständigkeitsbereich einsehen.

Bei der Weitergabe der Daten an private Dritte haben nach Auffassung der RegTP die Kommunen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen in eigener Verantwortung zu prüfen. Gegenüber der Forderung nach Offenlegung der Daten verweist der Vertreter der Reg TP auf die Rechtslage: die Behörde habe abzuwägen zwischen den Geheimhaltungsinteressen von Betreibern und Eigentümern und den Informationsinteressen der Bürgerinitiativen. Sie sei jedoch (nach §§ 7 und 8 UIG) gehalten Betriebsgeheimnisse zu wahren und schutzwürdige personenbezogene Daten nicht zu offenbaren.

„Eine Weitergabe der Daten an Dritte ohne Zustimmung der Betreiber ist nicht möglich.“ (Hans Meierhofer) Weil also nur die Betreiber die eigentlich Verfügungsberechtigten über die Daten sind, kann dieses Problem nur durch einen freiwilligen Informationsaustausch auf lokaler Ebene gelöst werden. Angesichts der bestehenden Regelungen kann die Reg TP nicht mehr offen legen.

Für eine Weitergabe der Daten müsste „aus unserer Sicht (...) hier eine generelle gesetzliche Regelung geschaffen werden.“ (H. Meierhofer) Gegenüber Forderungen nach bundesweit einheitlichen Regelungen in Bezug auf den Zugriff zur Datenbank betont die Regulierungsbehörde, den Zugang zur Standortdatenbank für die Berechtigten nach Abstimmung mit dem BMWi einheitlich geregelt zu haben. Herr Meierhofer führte aus: „Planungen zu einer Änderung dieser Praxis von öffentlicher Seite sind nicht bekannt. Die Initiative hierzu sollte von den Betreibern als Verfügungsberechtigten über ihre Daten ausgehen.“

 

3.2 Stellungnahme des Landesbeauftragten für Datenschutz Brandenburg

Eine andere Position zum Umgang mit den Daten nimmt der Vertreter der Landesdatenschutzbehörde Dr. A. Dix, ein. Zunächst zur Frage: Wer darf (welche) Daten verwenden? So entstehen nur bei den grundstücksbezogenen Daten (Straßen und Hausnummerangaben zu Privatgrundstücken) also bei personenbezogenen (und somit zu schützenden) Daten datenschutzrechtliche Probleme bei der Weitergabe.

Insofern können im Moment nur die Reg TP und die Immissionsschutzämter der Länder über personenbezogene Daten (Teilmenge der Betroffenen: Besitzer von Privatgrundstücken) verfügen.

Nach momentaner Rechtslage dürfen die Kommunen nicht über diese Daten verfügen. „Ich meine die Kommunen sollten in die Lage versetzt werden, mit solchen Daten umzugehen. An dieser Stelle sollte eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, um für Rechtssicherheit zu sorgen. (...) Keine datenschutzrechtlichen Probleme entstehen, soweit Standorte auf solchen Grundstücken in einem bundesweiten oder kommunalen Kataster erfasst und veröffentlicht werden, die im Eigentum der öffentlichen Hand oder einer juristischen Person des Privatrechts stehen.“ (Dr. A. Dix)

Überdies sind all jene Behörden, die Aufgaben des Umweltschutzes wahrnehmen auf der Basis des Umweltinformationsgesetzes (UIG) des Bundes zur Offenlegung der Daten verpflichtet. Denn es enthält einen individuellen Anspruch jedes einzelnen Bürgers und jeder Bürgerin auf Zugang zu Umweltinformation. Der Begriff Umweltinformationen ist weit auszulegen, nach der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes sind dies alle Informationen, die potentiell Auswirkungen auf die Umwelt haben können. Im Prinzip ist damit jede Immissionschutzbehörde in jedem Land zur Prüfung einer Offenlegung verpflichtet.

Nach § 8 UIG und auf Antrag zur Dateneinsicht muss die Behörde prüfen, ob es schutzwürdige Daten von Privatpersonen herausgeben muss (Anhörung der betroffenen Bürger und Abwägung der Interessen von Auskunftsbegehrendem und Schutzwürdigkeit persönlicher Daten). „Aber was die Belange des einzelnen Eigentümers angeht, stehe ich persönlich auf dem Standpunkt, dass sein Interesse an der Geheimhaltung dieser Informationen nachrangig ist gegenüber dem Interesse der Öffentlichkeit an Offenlegung dieser Information. Und zwar unabhängig von der Frage, ob man Mobilfunkantennen für gesundheitsschädlich hält oder nicht.“ (Dr. A. Dix)

Das Interesse der Öffentlichkeit festzustellen, ob dort ein potentiell gesundheitsschädliche Anlage betrieben wird, wird als bedeutsam genug angesehen um diese Entscheidung zu fällen. Gleichwohl muss jede Immissionsschutzbehörde für sich entscheiden.

Das UIG schützt auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Betreibers. Jedoch müssen nach Ansicht des Datenschutzbeauftragten: „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder unternehmensbezogene Informationen der Netzbetreiber (...) nicht mit Unternehmensbezug offengelegt werden, so dass die damit verbundenen Geheimhaltungsprobleme lösbar wären.“ (Dr. A. Dix)

Aufgrund unterschiedlicher Verfahren und angesichts des komplizierten Interessengeflecht erscheint es unausweichlich, die Daten gänzlich offen zu legen.

In diesem Zusammenhang sei es sehr bedauerlich, dass der Entwurf eines Verbraucherinformationsgesetzes im Bundesrat gescheitert ist, vor allem in seiner ursprünglichen Variante hätte er weitergeholfen. Denn so hätten die Betreiber und die Handyhersteller direkt verpflichtet werden können, die Information gegenüber den BürgerInnen offen zu legen. Das klare Votum des Datenschutzbeauftragten: „Insgesamt ist (...) die Schaffung einer gesetzlichen Regelung (vorzugsweise des Bundes) anzustreben, um eine möglichst weitreichende Transparenz bei der Standortauswahl zu erzielen. Die Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber ist hierfür kein ausreichender Ersatz.“ (Dr. A. Dix).

 

4. Problematik Handylabel

Das BMU hat sich, entsprechend der Selbstverpflichtung für ein Handylabel eingesetzt und sich bei der Jury Umweltzeichen für die Einführung eines Handylabels mit dem Blauen Engel ausgesprochen. Im Juni dieses Jahres hat die Umweltjury eine entsprechende Vergaberichtlinie für das Umweltzeichen „umweltfreundlich, weil strahlungsarm“ herausgegeben.

Dr. Huthmacher (BMU) führte aus: „Die Bundesregierung bedauert, dass die Handy-Hersteller von diesem Angebot bisher noch nicht Gebrauch gemacht haben.“ Hier liegt sicherlich ein Konstruktionsfehler der Selbstverpflichtung vor, die mit den Mobilfunkbetreibern, nicht aber den Mobilfunkgeräteherstellern ausgehandelt wurde. Dass VerbraucherInnen Interesse an der Strahlungsintensität von Handy haben, zeigt der Zugriff auf die Internetseite des BMU zu Handywerte (ca. 8000 seit Juni).

 

4.1 Die Hersteller

Nach Aussage der Hersteller wird innerhalb des globalen Herstellermarktes ein Label für Handys nicht akzeptiert. Grundsätzlich sehen die Hersteller jedes Handylabel kritisch, weil das Handylabel der Einführung von Vorsorgewerten entspricht und damit signalisiert, dass die darüberliegenden Werte (der jetzt im Verkehr befindlichen Handys) gesundheitsschädigend sind. Die SSK hat die Richtigkeit der Grenzwerte bestätigt, wenn unsere Handys diese Grenzwerte einhalten, brauchen die Hersteller kein Label. Die Hersteller übernehmen die Garantie dafür, dass die gültigen Grenzwerte eingehalten werden.

Alle Handys führen europaweit das CE-Kennzeichen (Produktkennzeichnung: entspricht den einschlägigen EU-Normen Gesundheits-, Umwelt- und Sicherheitsstandards). Die Hersteller haben eine Selbsterklärung abgegeben: sie geben den max. erreichbaren SAR-Wert eines solchen Handys bekannt. Dr. Kullnick (BITKOM) berichtet, dass diese Informationen über SAR-Werte von Handys seit Oktober 2001 für neue Modelle zur Verfügung stehen. Die SAR-Werte sind im Internet (MMF) und auf den Internetseiten der jeweiligen Hersteller veröffentlicht.

 

4.2 Der Verbraucherschutz

Nach Auffassung der Verbraucherschützer schließt vorsorgender Verbraucherschutz die Kennzeichnung von Handys mit ein. VerbraucherInnen sollen durch klare Kennzeichnung die Strahlungsintensität zum Kaufkriterium machen können. Das Interesse der VerbraucherInnen an Informationen über die SAR-Werte von Handys ist groß: Die zahlreichen Angebote verschiedener Einrichtungen und Organisationen werden stark nachgefragt. Informationen über Strahlungswerte von Handys werden von verschiedenen Instituten angeboten (nova-Institut, Konsumenten- und Computer-Zeitungen, Verbraucher-Zentralen, vzbv).

Es wird bemängelt, dass die von den Handy-Hersteller angegeben Werte auf den Bedienungsanleitungen nicht aber im Inter-net leicht zu finden sind. Die Angabe in der Bedienungsanleitung kann erst gelesen werden, wenn die Kaufentscheidung bereits gefallen ist. Die Verbraucherschutz-Zentralen fordern daher die Angabe der SAR-Werte außen auf der Verpackung. „Benötigt wird jedoch ein einfaches Instrument wie z.B. den Blauen Engel, anhand dessen Verbraucher/innen leicht erkennen können, ob es sich um ein relativ strahlungsarmes Handy handelt.“ (Dr. Mayer-Figge)

Mittlerweile liegt ein entsprechendes Handylabel vor: der blaue Umweltengel mit der Auszeichnung „umweltfreundlich, weil strahlungsarm“, doch die Handyhersteller gehen darauf nicht ein. Das Handylabel ist wichtig aus Sicht der Verbraucherschutzes: „Verbraucher müssen Information über Handystrahlung erhalten, damit sie dieses Kriterium in ihre Kaufentscheidung mit einbeziehen können.“ (Dr. A. Mayer-Figge VZ NRW).

 

5. Fazit

Wir von Bündnis 90/Die Grünen halten es für wichtig das Thema der Selbstverpflichtung und Vereinbarung öffentlich zu debattieren und kritisch Bilanz zu ziehen, denn wir müssen die unterschiedlichen Perspektiven und Interessen kennenlernen und berücksichtigen.

Klar geworden ist: „Die Träger der Vereinbarung wissen selbst und haben heute erneut erfahren, dass noch viele unerledigte Hausaufgaben auf dem Tisch liegen. Dies ist ein Auftrag an alle.“ (W. Hermann) Klar geworden ist auch, dass die freiwillige Selbstverpflichtung die Situation verbessert hat im Vergleich zur Situation davor. Jedoch sind eine Reihe von Verpflichtungen noch nicht abgearbeitet worden. Das Informationsgefälle ist nicht mehr so groß: so werden Kommunen mittlerweile besser einbezogen, nicht aber die BürgerInnen und Bürger. Sie werden als Betroffene noch zu wenig informiert. Es ist deutlich geworden, dass dies noch ein ganz großes Defizit in der Umsetzung darstellt.

Vieles in der Vereinbarung was zunächst einfach aussah, bedeutet in der Praxis einen erheblichen Aufwand, der unterschätzt wurde. Etwa braucht man für eine transparente und umfassende Information der Bevölkerung - neben den Gesprächen mit den Betreibern - Personal in den Kommunen. Bisher ist es mit der Problematik überfordert, hier sind mehr Informationen und Fortbildungen notwendig. Ein deutlicher Fortschritt ist das vorgeschlagene einheitliche Messverfahren. Durch dessen Einführung werden die Kommunen in Zukunft nicht mehr das Problem haben, die einzelnen Datensätze der Betreiber nicht miteinander vergleichen zu können.

Eine wichtige Erkenntnis ist, dass zur Behebung des Datenschutzproblems die bisherigen Gesetzesvorlagen offenbar unzulänglich sind. Da sie zwar ein Umweltinformationsrecht für den Einzelnen sicherstellen, aber dass einer Verpflichtung zur Information der Öffentlichkeit zu wenig Bedeutung eingeräumt wird. Die Datenschutzprobleme stehen nicht vor unüberwindbare Barrieren, sondern scheinen überwindbar zu sein. Hier müssen schnell Regelungen gefunden werden, die die Herausgabe der Daten an die Öffentlichkeit ermöglichen und sicherstellen.

„Wir müssen also im Sinne einer offenen und bürgerfreundlichen Demokratie und bei der Vervollständigung dieser Gesetze noch mehr dafür sorgen müssen, dass es Öffentlichkeit gibt und das es eine Verpflichtung zur Veröffentlichung gibt.“ (W. Hermann)

Sehr enttäuschend ist die Entwicklung, dass das mittlerweile entwickelte Handylabel von den Herstellern nicht genutzt wird. In diesem Punkt scheint wegen der grundsätzlichen Ablehnung der Hersteller nur eine gesetzliche Regelung machbar. Dies sollte ein Auftrag an den nächsten Bundestag sein, wir werden uns in der nächsten Legislaturperiode dafür einsetzen. Verbraucherinformationsgesetz und Umweltinformationsrecht sind wichtige Ansätze und müssen dringend weiter verfolgt und verbessert werden. Wir werden im Bereich der Umwelthaftung von Produkten in den nächsten Jahren das deutsche Recht dem europäischen Recht anpassen.

Dies wird eine der großen Aufgaben des nächsten Bundestags sein und es wird auch die Produzenten zum Nachdenken über ihre Produkte und zur Kennzeichnung führen.“

 

6. Die Teilnehmer des Fachgespräches

Bundesregierung:

· Dr. Eugen Huthmacher, BMU

· Hans Meierhofer, Regulierungsbehörde RegTp

· Dr. Alexander Dix, Landesbeauftragter für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg

Politik:

· Winfried Hermann, MdB, stellvertretender Vorsitzender des Umweltausschusses

· Ulrike Höfken, MdB, verbraucher- und agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen

Betreiber/ Hersteller:

· Dr. Michael Schüller, Koordinator der Mobilfunkbetreiber

· Dr. Uwe Kullnick (BITKOM Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.)

Kommunen:

· Franz-Wilhelm Habbel, Dt. Städte- und Gemeindebund für die Kommunalen Spitzenverbände

· Claudia Hämmerling, MdA Berlin Sprecherin für Stadtentwicklung und Verbraucherschutz

Bürgerinitiativen:

· Joachim Gertenbach, Bundesverband gegen Elektrosmog

Verbraucherschutzorganisationen:

Dr. Andrea Mayer-Figge, Verbraucherzentrale NRW

 

 

Weitere Informationen oder auch ausführliche Redebeiträge der Referenten (sofern sie vorliegen) erhalten Sie im Büro Winfried Hermann 
(Dr. S. Krüger, 030-22771951).

 

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