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PRESSEMITTEILUNG |
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Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Datum: 17. April 2002
Damit ist eine wichtige Forderung der Mobilfunkkritiker erfüllt, einen Teil der Einnahmen aus Mobilfunklizenzen für die vorsorgende Mobilfunkforschung auszugeben. Zuständig ist das Bundesforschungsministerium, Schwerpunkte sind:
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| Quelle: http://www.gruene-fraktion.de/rsvgn/rs_dok/0,,5333,00.htm | |
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Brief von Rezzo Schlauch, MdB |
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Fraktionsvorsitzender Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE
GRÜNEN
im Juni 2002 Ihre Anfrage zum Thema Mobilfunk Sehr geehrte Damen und Herren, wir teilen Ihre Sorge bei der Frage, ob und in welcher Art und Weise die von den allerorts unübersehbaren Sendemasten und unzähligen Handys ausgehende elektromagnetische Strahlung Ihre Gesundheit oder die Ihrer Kinder beeinträchtigt. Als bündnisgrüne Bundestagsfraktion nehmen wir das Thema sehr ernst und haben uns in der Regierungskoalition für verschiedene Maßnahmen stark gemacht. Mobilfunk war Thema zahlreicher parlamentarischer Initiativen – von Anfragen bis hin zu Entschließungsanträgen. Der Umweltausschuss des Bundestags hat dazu im Sommer letzten Jahres eine große, öffentli-che Anhörung durchgeführt. Wir wollen Sachlichkeit in die zum Teil sehr emotional geführte Debatte brin-gen. Vorschnelle Urteile über Gefährdungen auf der einen Seite und Ignoranz gegenüber den Ängsten der Menschen auf der anderen Seite sind keine guten Ratgeber. Wir wollen Sie mit diesem Schreiben darüber informieren, wie wir das Problem sehen, was wir unternommen haben und wo wir auf Hindernisse stießen.
Wie ist die Situation? Der Mobilfunk boomt. Am Strand, im Supermarkt, auf der Autobahn: Das Handy ist immer dabei. Mittler-weile sind in Deutschland über 55 Millionen Handys verkauft worden – mehr als Festnetzanschlüsse existieren. Waren Mitte der 90er Jahre etwa 5 Prozent der Bevölkerung per Funktelefon erreichbar, ist es heute nahezu jeder Zweite. Die Kehrseite: Um einen möglichst flächendeckenden Empfang zu gewährleisten, sind im Bundesgebiet schon weit über 34.000 Sendeanlagen errichtet worden. Mobilfunkmasten in Wohngebieten oder auf Kindergärten verunsichern viele Menschen. Die zahlreichen Briefe und Anfragen, die an uns - auch von Ihnen – gerichtet waren, zeugen davon. Tatsache ist, dass die gepulste Hochfrequenzstrahlung des Mobilfunks verschiedene physiologische Effekte hervorruft. Uneinig ist sich die Wissenschaft aber darüber, inwieweit diese beobachtbaren Effekte auch Gesundheitsschäden verursachen. Einige Studien legen dies seit Jahren nahe: Es gibt Hinweise auf Schlaf- und Konzentrationsstörungen, Störungen des Immunsystems oder auch auf eine krebsfördernde Wirkung. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger schließen sich daher zu Bürgerinitiativen gegen Mobilfunksender oder gegen einzelne Standorte für Sender zusammen. Schließlich verschärft der begonnene Ausbau des UMTS-Netzes die Situation noch: Die neue Technologie erfordert zwischen 40-60.000 weitere Mobilfunksender. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat festgestellt, dass die bislang wissenschaftlich nachgewiesenen Wirkungen ab bestimmten Intensitäten ein gesundheitliches Risiko darstellen können. Die gesetzlichen Grenzwerte, wie sie beispielsweise für Hochspannungsleitungen und Mobilfunkbasisstationen gelten, schließen Schäden jedoch aus. Die Wissenschaft kann aber nie den Beweis einer Unschädlichkeit erbringen. Dies hat zur Folge, dass es immer die Möglichkeit für wissenschaftlich noch nicht verstandene Risiken gibt. Wie groß die Unsicherheit ist, richtet sich nach dem Umfang des bereits vorhandenen Wissens sowie danach, ob wissenschaftliche Hinweise oder Beobachtungen vorliegen, die Risiken andeuten. In einem solchen Fall sollten die möglichen Risiken so gering wie möglich gehalten werden. Für die Politik ist daher ein vorsorgeorientiertes Handeln notwendig, also bereits dann, wenn Anlass zu Besorgnis besteht. Politik hat sich dann mit allen Aspekten des Gesundheitsschutzes vor Mobilfunkstrahlung zu beschäftigen – von der Höhe der Grenzwerte bis hin zur Auswahl der Senderstandorte.
Was haben wir in der rot-grünen Koalition erreicht? Eine Verschärfung der Grenzwerte war mangels eindeutiger wissenschaftlicher Ergebnisse bisher nicht durchsetzbar. Dennoch gibt es im Vergleich zu früheren Jahren erkennbare Fortschritte: Wir haben den Aufbau des Mobilfunknetzes transparent gemacht und die kommunalen Beteiligungsrechte bei der Standortwahl wesentlich verbessert. Alle Senderdaten sind über eine zentrale Datenbank verfügbar. Im Vergleich zu früher werden Daten wie der Name des Senderbetreibers, über die Senderleistung etc. von den Behörden nicht mehr wie „Betriebsgeheimnisse“ behandelt. Heute kann jeder erfahren, wer hinter der Aufstellung eines Sendemastes steckt. Wir erreichten im Dezember vergangenen Jahres eine Vereinbarung der Mobilfunkbetreiber mit der Bundesregierung. Sie beinhaltet regelmäßige Absprachen zwischen Kommunen und Mobilfunkbetreibern über Standortalternativen – insbesondere im Umkreis von sensiblen Standorten wie Kindergärten, Kliniken und Schulen. Dort sollen möglichst keine Sender mehr installiert werden. Die Betreiber sollen außerdem die Bevölkerung über konkrete Vorhaben sofort informieren. Diese Absprache ergänzt eine Vereinbarung der Betreiber mit den kommunalen Spitzenverbänden vom Sommer letzten Jahres über einen verbesserten Informationsaustausch und über eine kommunale Beteiligung bei der Standortsuche. Bereits im nächsten Frühjahr erfolgt ein erstes Monitoring durch den Bundestag. In diesem Zusammenhang sind Sie als Bürgerinnen und Bürger dieses Landes zur Nagelprobe aufgefordert: Es liegt auch in Ihrer Hand, die Wirksamkeit der vorgesehenen Informations- und Beteiligungsrechte zu prüfen. Wir sind uns darüber im Klaren, dass wir gesetzliche Regelungen vornehmen müssen, wenn die in beiden Vereinbarungen zugesagten Abstimmungsbeteiligungen nicht greifen sollten.
Forschung intensivieren – Transparenz herstellen: In der politischen Diskussion um die Notwendigkeit einer Grenzwertesenkung soll sich künftig niemand mehr auf fehlende, wissenschaftliche Erkenntnisse zurückziehen können. Deshalb haben wir die Forschungsmittel für die Auswirkung des Mobilfunks auf die Gesundheit mehr als verdoppelt. Bis 2005 haben wir dem Umweltministerium mehr als 8,5 Millionen Euro für die Wirkungsforschung zur Verfügung gestellt. Das Forschungsministerium verfügt im gleichen Zeitraum über mehr als 7 Mio. Euro für die Förderung emissionsmindernder Technologien. Hier gilt das Hauptaugenmerk der Strahlenbelastung durch das Handy-Endgerät selbst. Künftig sollen diese bereits auf der Verpackung Daten über ihre jeweilige Strahlungsintensität tragen. Darüber hinaus sollen weniger strahlende Handys mit dem Label „strahlungsarm“ versehen werden. Auch dieser Aspekt ist Inhalt der Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Mobilfunkbetreibern. Auf diesem Weg können Sie als Verbraucherin oder Verbraucher strahlungsarme Geräte sofort beim Kauf und nicht erst durch Lesen der Bedienungsanleitung erkennen. Ein solches Label soll die Entwicklung von Handys mit immer niedrigeren SAR-Werten voran bringen. Bisher sträuben sich Handyhersteller jedoch noch gegen die Einführung eines solchen Labels. Ein positives Signal ist die kürzlich getroffene Entscheidung der Jury Umweltzeichen für strahlungsarme Handys das Umweltzeichen „Blauer Engel“ zu vergeben. Ab sofort können sich Handyhersteller um das Umweltzeichen bewerben, deren Geräte eine Strahlungsintensität von höchstens 0,6 SAR aufweisen.
Was wir noch erreichen wollen: An uns wird immer wieder die Frage gerichtet: Warum unternehmen die Grünen nichts gegen die Mobilfunkstrahlung? Haben sie sich mit den UMTS-Milliarden kaufen lassen? Hierzu ein klares Nein! Doch vorweg: die Einnahme der UMTS-Gelder hat einen wesentlichen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet und die Finanzierung weiterer wichtiger Projekte - wie dem Zukunftsinvestitions-Programm - ermöglicht. Wir haben jedoch bereits vor dem Verkauf der UMTS-Lizenzen Einfluss auf die Novellierung der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung genommen, mit dem Ziel die Grenzwerte zu verschärfen. Wir forderten für die Strahlungsintensität an sensiblen Standorten eine Senkung um den Faktor 1.000 und für Handy-Endgeräte einen Warnhinweis für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Lange Zeit hat das Umweltministerium die Frage geprüft, ob eine Senkung auf das Niveau der Schweizer Vorsorgewerte erfolgen kann. Dabei ging es uns um das Signal, dass für eine vorsorgeorientierte Gesundheitspolitik überhaupt eine Senkung der Grenzwerte erforderlich ist. Aber letztlich hat das Kanzleramt Ende letzten Jahres darüber entschieden, dass die Grenzwerte bleiben wie sie sind. Für eine allgemeingültige Grenzwerteverschärfung haben wir keine Mehrheiten gewonnen, weder innerhalb der Koalition, noch im Bundestag oder im Bundesrat. Auch die Bayerische Staatsregierung, die am schnellsten mit dem Finger nach Berlin zeigt, hat erkennen lassen, dass sie einer derartigen Verordnung nicht zustimmen würde. Darüber hinaus haben wir die Länder aufgefordert, die in ihrer Kompetenz liegenden, baurechtlichen Vorschriften zu ändern, um sensible Standortbereiche auszuweisen.
Warum beschließt der Bundestag nicht einfach niedrigere Grenzwerte? Die Antwort ist ganz einfach: Weil der Bundestag darüber (noch) nicht beschließen kann. Er beschließt zwar Gesetze, nicht aber Verordnungen. Diese werden von der Bundesregierung erlassen und sind dann mit dem Bundesrat auszuhandeln. Wir haben aber erst kürzlich eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes durchgesetzt, wonach künftig bei bestimmten Verordnungen auch der Bundestag mit einzubeziehen ist, und zwar immer dann, wenn Emissions- oder Immissionswerte festzusetzen oder zu ändern sind. Im nächsten Jahr werden wir im Bundestag an der Novellierung der Mobilfunkgrenzwerte beteiligt sein. Unabhängig von den UMTS-Lizenzerlösen muss eine Novellierung der Verordnung vorgenommen werden können, wenn wissenschaftliche Studien dies nahelegen und es dem Vorsorgeprinzip dient. Wir konnten uns zwar mit unseren Forderungen nur zum Teil durchsetzen, doch ist das Thema damit nicht vom Tisch. Die grüne Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen hat erst unlängst einen Beschluss herbeigeführt, mit dem eine erneute Bundesratsinitiative zur Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gestartet werden soll.
Was fordern die anderen Parteien öffentlich und wie verhalten sich die anderen Parteien in Ausschüssen oder im Parlament? Auch wenn einzelne Abgeordnete der CDU/CSU in Briefen an die Bürgerinnen und Bürger ihres Wahlkreises etwas anderes behaupten: In Berlin hat sich die Opposition nie für schärfere Grenzwerte eingesetzt, auch kein unionregiertes Bundesland hat über eine Änderung des Landesbaurechts die Aufstellung von Sendeanlagen in reinen Wohngebieten, auf Schulen, Kindergärten oder Kliniken erschwert oder verhindert. Kein unionsregiertes Bundesland hat dem grünen Umweltminister im Vorfeld der letzten, gemeinsamen Umweltministerkonferenz des Bundes und der Länder Unterstützung für eine Grenzwertesenkung signalisiert. Auch in Bundesländern mit PDS-Regierungsbeteiligung gehören Sendemasten auf Kindergärten ebenso zum Alltagsbild wie in Bayern oder Baden-Württemberg. Die FDP beschäftigt neben den gesundheitlichen Folgen elektromagnetischer Strahlung vor allem die ausreichende Planungssicherheit für die Betreiber beim Aufstellen der 40.000 zusätzlichen Sendemasten zur UMTS-Einführung. Die FDP spricht sich deutlich gegen die von uns vorgeschlagene Eingriffsmöglichkeit in die Entscheidung zu Mobilfunk-Standorten im Rahmen baurechtlicher Genehmigungsverfahren aus. Ähnlich wie die CDU/CSU äußert sich die FDP dezidiert nicht zum Thema Grenzwerte.
Was sind unsere Ziele für die nächste Wahlperiode? Mobilfunk soll die Lebensqualität erhöhen. Die daraus gewonnenen Annehmlichkeiten dürfen jedoch nicht zu Lasten der Gesundheit gehen – weder der von Handy-Nutzern noch der von Anwohnern um Sendeanlagen. Deshalb haben wir die Forschung verstärkt und wollen auch weiterhin eine Herabsetzung der Grenzwerte. Wir setzen uns auch weiterhin für einen zusätzlichen Warnhinweis für Kinder und Jugendliche ein und werden die Einhaltung der Vereinbarungen der Mobilfunkbetreiber überprüfen. Nicht jede Technik-Regulierung ist technologiefeindlich. Im Gegenteil: Die Gewährleistung von Gesundheits- und Verbraucherschutz fördert innovative Forschungs- und Entwicklungsleistungen der Telekommunikationsbranche. Dafür steht Bündnis 90/DIE GRÜNEN.
Mit freundlichen Grüßen Rezzo Schlauch, MdB Winfried Hermann, MdB
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