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Kasseler Petition |
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Kasseler Buergerinitiativen haben eine bemerkenswerte Petition an den Deutschen Bundestag erarbeitet. Unten finden Sie Auszüge aus dem Text der Ankündigung und des
Anschreibens zur Petition wieder, die alle wesentlichen Informationen dazu
enthalten. Sie können hier die Texte als Word-Dokument auf Ihren Computer laden, lesen und ausdrucken:
beraten von Medizinern, Technikern, Juristen und einem ehemaligen Bundestagsabgeordneten haben die "Kasseler Bürgerinitiativen gegen Mobilfunk-Sendeanlagen in Wohngebieten" in den letzten Monaten den Text einer Petition an den Bundestag erarbeitet.[...] Wir finden, dass wir gute Arbeit geleistet haben und ein eindringlicher, wichtiger Text entstanden ist.Wir sehen darin nicht nur eine Petition, die nun an den Petitionsausschuss des Bundestags geht und dort den dafür vorgesehenen Gang der Behandlung (wohl erst in der nächsten Legislaturperiode) nimmt.Wir begreifen die Petition zugleich als nützliche Form für eine politische Stellungnahme, der wir Unterstützung und Öffentlichkeit wünschen. Dazu haben wir ihr als Mittel der Erkennbarkeit den Namen „Kasseler Petition" gegeben.Wir können uns vorstellen, dass über Kassel hinaus weitere Initiativen, Interessierte und Engagierte sich dieses Manifest zu eigen machen können und wollen. Dazu laden wir Sie herzlich ein.Wir bitten Sie darum, den achtseitigen Text mitsamt dem Begleitbrief auszudrucken, ggf. zu vervielfältigen und bei Ihren Veranstaltungen zu verteilen. Sie können über die angegebene mail-Adresse info@infoliner.de auch gedruckte Exemplare bestellen; sie sind in zwei Größen, in Heftform auf DIN-A-4 und auf DIN-A-5 gefaltet, verfügbar (dafür erbitten wir eine Kostenbeteiligung).Gerne können Sie die Dokumente auch elektronisch weitergeben. Besondere Hoffnung setzen wir dabei auf diejenigen unter Ihnen, die einen elektronischen Verteiler verwalten: Bitte stellen sie die drei Anhänge in Ihren e-mail-Verteiler sowie ggf. als ausdruckbare Dateien in Ihre Website.Auch Zeitungen und Medien können Sie gerne informieren. [...] Und natürlich bitte wir Sie um Ihre persönliche Unterschrift, samt möglichst vielen weiteren Unterschriften von Menschen in Ihrem Umkreis, auf dem Unterschriftenblatt am Schluss der Petition. Natürlich muss man nicht Kasseler sein, um die "Kasseler Petition" zu unterschreiben!Damit Sie dieses Blatt leicht vervielfältigen können, ist es nochmals gesondert beigefügt. Die Bögen mit den Unterschriften (es müssen nicht alle Linien gefüllt sein - wir nehmen auch einzelne Unterschriften entgegen) senden Sie bitte postalisch an die angegebene Adresse unseres Kasseler Koordinators, Herrn Christian Breindl, Korbacher Straße 348, 34270 Schauenburg. Elektronische Unterschriften sind nicht möglich. Gespannt sind wir auf Ihre Kommentare und Einschätzungen zu diesem Text. Für Ihre Mithilfe danken wir Ihnen im Voraus! Mit freundlichen Grüßen - auch im Namen von Christian Breindl Tilman Evers
---------------------------- Anschreiben zur Petition ----------------------------
c/o Christian Breindl info@infoliner.de
An die Bürgerinitiativen
Kasseler Petition zur gesundheitlichen Vorsorge gegenüber Mobilfunkstrahlung 5. Juni 2002
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter, beiliegend senden wir Ihnen den Text einer Petition, die wir in den Kasseler Bürgerinitiativen gegen Mobilfunk-Sendeanlagen in Wohngebieten erarbeitet und mit unseren Unterschriften an den Petitionsausschuss des Bundestags gesandt haben. Wir verbinden damit die Bitte an Sie, diese Petition in Kopien zu verbreiten und nach Möglichkeit mit zu unterschreiben. Die Petition setzt sich kritisch mit der Behauptung auseinander, dass es bislang keine Beweise für die Gesundheitsgefahren der pulsmodulierten Hochfrequenzstrahlung gebe. Sie verweist insoweit auf die bekannte Zusammenstellung von Gefahren-Hinweisen aus der ECOLOG-Studie, die als Anhang beigefügt ist. Besonders aber widerspricht sie dem veralteten Begriff eines mechanisch reproduzierbaren „Beweises“, den die Befürworter des Mobilfunks nach dem GSM-Standard für ihre Schutzbehauptung zugrundelegen. Sie kann sich dabei auf eine Studie der Abteilung Technikfolgenabschätzung STOA im Wissenschaftlichen Dienst des Europäischen Parlaments berufen, die den nicht-linearen Charakter solcher physiologischen Feinstwirkungen belegt; sie wurde dem Schreiben an den Petitionsausschuss des Bundestags als weiterer Anhang beigefügt. Daraus leiten wir 12 konkrete Forderungen an die Politik ab, die sich aus unseren Gesprächen als breiter Konsens herausgebildet haben. Wir verstehen den Text nicht nur als eine Petition, die nun den dafür vorgesehenen Gang der Behandlung im Petitionsausschuss des (nächsten) Bundestags gehen wird, sondern zugleich als politische Stellungnahme, der wir Unterstützung und Öffentlichkeit wünschen. Dazu haben wir ihr als Mittel der öffentlichen Erkennbarkeit den Namen „Kasseler Petition“ gegeben. Wir können uns vorstellen, dass über Kassel hinaus auch andere Initiativen, Interessierte und Engagierte sich dieses Papier zu eigen machen können und wollen. Dazu laden wir Sie herzlich ein. Bitte benutzen Sie diesen Begleitbrief und das beigefügte Exemplar freizügig als Kopiervorlage. Soweit es Sie im Format DIN-A-4 (auf DIN-A-5 gefaltet) erreicht, können Sie Ihre Kopien auch auf DIN-A-3 (= DIN-A-4 gefaltet) vergrößern und so repräsentative Drucke z.B. für Veranstaltungen herstellen. Ausgefüllte Unterschriftenblätter senden Sie bitte an Christian Breindl (Adresse s.o.); er reicht die eingehenden Bögen in periodischen Sendungen an den Petitionsausschuss weiter. Die Blätter müssen nicht zwanzig Unterschriften tragen, wir nehmen sie gerne auch mit weniger oder nur einer Unterschrift entgegen. Bitte senden Sie sie nicht unmittelbar an den Bundestag, damit wir die Anzahl der Unterschriften dokumentieren können. – Eine elektronische Version wollen wir über die bekannten Verteiler in Umlauf bringen; elektronische Unterschriften sind jedoch nicht möglich. Natürlich sind uns neben den Unterschriftenbögen auch Ihre Gedanken, Kommentare und Vorschläge zu dem Text willkommen. Mit Dank und besten Wünschen für Ihr Engagement grüßt Sie freundlich für die Kasseler Bürgerinitiativen gegen Mobilfunk-Sendeanlagen in Wohngebieten gez. Christian Breindl P.S.: Diese Aktion ist mit erheblichen Kosten verbunden. Wir erbitten Ihren Beitrag auf das Konto 100 36 59 415 Adelheid Nixon bei der Kasseler Sparkasse, BLZ 520 503 53
------------------ Forderungen ------------------ Kasseler Petition zur gesundheitlichen Vorsorge gegenüber Mobilfunkstrahlung Unsere erste, grundlegende Forderung ist die nach raschestmöglicher Umstellung des Mobilfunks auf eine andere, für Gesundheit und Umwelt verträglichere Technologie.
1. Sofortige Herabsetzung der Vorsorge- und Sicherheitsgrenzwerte für den Frequenzbereich des GSM- und des UMTS-Mobilfunks (900 bis 2000 MHz) zumindest auf 0,6 V/m für die elektrische Feldstärke und 0,001 W/m2 für die Leistungsflussdichte (= „Salzburger Werte“). 2. Verbot von Sendeanlagen in Wohngebieten sowie im weiteren Umkreis sensibler Baulichkeiten wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern und Altenheimen. 3. Einführung einer Betreiber- und Produkthaftung – mit dem Nachweis einer entsprechenden Versicherung - in der Weise, dass bei gesundheitlichen Schädigungen nur noch die Wahrscheinlichkeit ihrer Verursachung durch Mobilfunksender und Handys dargelegt werden muss; der Beweis des Gegenteils obliegt den Betreibern. 4. Planfeststellungsverfahren für Sendeanlagen unter Beteiligung von Kommunen sowie von Bürgerinnen und Bürger. Dabei haben die Betreiber den Nachweis zu erbringen, dass die Standorte unter dem Gesichtspunkt des Immissionsschutzes die bestmöglichen sind. 5. Im Vorgriff auf Planstellungsverfahren: Genehmigungspflicht für alle Anlagen unter gesundheits- und bauordnungsrechtlichen sowie denkmalspflegerischen Gesichtspunkten. 6. Präzisierung des öffentlichen Versorgungsauftrags an die Betreiber dahingehend, dass die flächendeckende Versorgung nur außerhalb, nicht innerhalb von Gebäuden sicherzustellen ist. 7. Verpflichtung der Betreiber zur Durchleitung der Verbindungen aller Mit-Betreiber („national roaming“). Für eine Genehmigung neuer Anlagen muss der Nachweis erbracht werden, dass keine vorhandene Anlage zur Durchleitung zur Verfügung steht. 8. Umfassende, zeitnahe öffentliche Informationen von Betreibern, Behörden und Kommunen über Netzplanung, Standorte, Emissionen und Immissionen. 9. Generelle Gesundheitsinformationen über Handy-Gebrauch auf Packungen und Geräten, einschließlich einer besonderer Gesundheitswarnung vor dem Handy-Gebrauch durch Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren; Verbot von Werbung, die auf diese Altersgruppe zielt. 10. Einbeziehung des Strahlenschutzes bei Mobilfunk und elektromagnetischen Hausgeräten in die Gesundheitsförderungsprojekte der Schulen und der Lehrerfortbildung. 11. Pflicht zur technischen Produktänderung von DECT-Telefonen
mit der Wirkung, dass die Strahlung der Basisstationen nur während der
Dauer von Telefonaten aktiviert ist. 12. Verstärkte Finanzmittel insbesondere für epidemiologische Forschungen über die nicht-thermischen gesundheitlichen Auswirkungen von Hochfrequenzstrahlung unter multikausalen Aspekten; vermehrte Forschungsanstrengungen in bundeseigenen Einrichtungen. Wir bitten um die Gelegenheit, unsere Argumente im Petitionsausschuss auch persönlich darzulegen.
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| > | Salzburger Vorsorge- und Sicherheitsgrenzwerte |
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Zur Forderung nach der Einführung der Salzburger Vorsorge- und Sicherheitsgrenzwerte gab es eine sehr interessante Expertendiskussion ... |
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