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 Politik
 Position des BMU 
Eine eMail des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

im Januar 2002


Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bestätigt den  Eingang Ihrer o.g. Email-Nachricht. Ihre darin zum Ausdruck kommende Sorge über die gesundheitlichen Wirkungen der Mobilfunktechnologie werden hier sehr ernst genommen, [...]

Die Grenzwerte der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV) entsprechen dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu allen  wissenschaftlich nachgewiesenen Wirkungen elektromagnetischer Felder. 

Die in der  öffentlichen Diskussion häufig zu findende Auffassung, es seien nur sog. thermische  Wirkungen und nicht auch sog. athermische Wirkungen berücksichtigt worden,  entspricht nicht den Tatsachen. Entgegen diesen Aussagen wurden wissenschaftliche Erkenntnisse zu Krebsentstehung und -förderung, Erzeugung oder Förderung neurodegenerativer Erkrankungen, Beeinflussungen des Hormonhaushalts (Melatonin u.a.) etc. berücksichtigt, unabhängig davon, bei welchen Feldstärken die Untersuchungen durchgeführt wurden. 

Unbestritten ist, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen auftreten. Bisher sind sie aber nur für solche Felder wissenschaftlich nachgewiesen, die aufgrund bestimmter Mindestfeldstärken relevante Temperaturerhöhungen im Körper herbeiführen. 

Die in Deutschland und in  vielen anderen Ländern geltenden Grenzwerte wurden so festgesetzt, dass derartige Temperaturerhöhungen mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Wissenschaftlich  noch nicht abschließend geklärt ist die Frage, ob und in wieweit auch Felder, mit Intensitäten unterhalb der geltenden Grenzwerte, gesundheitliche Beeinträchtigungen verursachen können. 

Es fehlen eindeutige wissenschaftliche Nachweise, was auch von den Kritikern des derzeitigen Grenzwertesystems nicht bestritten wird. Andererseits gibt es offene Fragen im Zusammenhang mit den biologischen Wirkungen dieser Felder. Deshalb konzentriert sich die Diskussion in diesem  Bereich darauf, durch eine umfassende und objektive Auswertung aller Forschungsarbeiten, festzustellen, welche Erkenntnisse es zu möglichen Gesundheitsbeeinträchtigungen gibt, die von den geltenden Grenzwerten nicht ausgeschlossen werden. 

Im Hochfrequenzbereich, zu dem der Mobilfunk gehört, liegen entsprechende Erkenntnisse nur in Form von ersten, noch durch andere Untersuchungen zu bestätigenden Hinweisen vor. Angesichts der komplexen naturwissenschaftlichen Zusammenhänge und der unterschiedlichen in der Öffentlichkeit geäußerten, zum Teil diametral voneinander abweichenden Auffassungen bestehen bei vielen Bürgerinnen und Bürgern Unsicherheit und Zweifel, welche Informationsquellen vertrauenswürdig sind. 

Richtig ist, dass bisher nicht alle  offenen Fragen geklärt werden konnten. Deshalb wird - auch mit Mitteln des BMU - geforscht. Die BMU-Forschungsaktivitäten sollen in den Jahren 2002 bis 2005 weiter intensiviert werden, um einen noch größeren Beitrag zum Abbau der vorhandenen Wissensdefizite zu leisten. 

Das Wissen über die biologischen Wirkungen von Feldern ist aber bereits so umfangreich, dass durchaus eine verantwortliche Entscheidung über die Festsetzung von Grenzwerten zum Schutz der Bevölkerung erfolgen kann. 

Auf Veranlassung des Bundesumweltministeriums hat die Strahlenschutzkommission zwischenzeitlich geprüft, ob und inwieweit sich der wissenschaftliche Kenntnisstand über die Wirkungen elektromagnetischer Felder seit Verabschiedung der 26. BImSchV verändert hat. Bei der Prüfung ging es nicht nur darum, festzustellen, ob es neue wissenschaftliche Nachweise über schädliche Wirkungen unterhalb der geltenden Grenzwerte gibt, sondern auch darum, ob der aktuelle Stand der Wissenschaft eine Grundlage für vorsorgliche Absenkungen der Grenzwerte bietet bis bestehende Unsicherheiten durch weitere Studien geklärt worden sind. 

Die Strahlenschutzkommission wird in Kürze eine entsprechende Empfehlung veröffentlichen. Unter anderem auf der Grundlage dieser Empfehlung wird Herr Bundesminister Trittin noch in dieser Legislaturperiode über die Novellierung der 26. BImSchV entscheiden. 

Mittlerweile findet im Bundesumweltministerium eine sehr eingehende Auseinandersetzung mit der Frage eventueller Vorsorgewerte statt, wobei diese neben anderen möglichen Vorsorgeregelungen (zu denen auch eine verbesserte Information der Behörden vor Ort zu zählen ist) diskutiert werden. 

Die Schweiz hat ebenso wie Italien den Weg gewählt, niedrigere Vorsorgewerte zu setzen als sie z.B. von der Internationalen Kommission zum Schutz vor Nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) empfohlen werden. In beiden Fällen beruhen diese Werte nicht auf dem Nachweis neuer Gesundheitsbeeinträchtigungen oder auf einem konkreten, wissenschaftlich mit allgemeinen wissenschaftlichen Unsicherheiten begründet. 

Sollten auch in  Deutschland Vorsorgewerte eingeführt werden, ist damit zu rechnen, dass sich die Zahl der Mobilfunkbasisstationen eher erhöhen wird, da die Einhaltung derartiger Werte z.T. die Herabsetzung der Sendeleistung bestehender oder zukünftiger Stationen zur Folge haben wird. 

Um dennoch eine hinreichende Versorgung der Bevölkerung sicherstellen zu können, müssten zusätzliche Stationen errichtet werden. Bei den Überlegungen zur Novellierung der 26. BImSchV kann es nicht darum gehen kann, die weitere Nutzung der Mobilfunktechnologie nur dann zuzulassen, wenn ihre Unschädlichkeit bewiesen ist. Ein solcher Nachweis kann für keine Technologie gelingen, da nur das Vorhandensein von Gefahren und Risiken bewiesen werden kann, nicht aber ihre Abwesenheit. Dies gilt für alle Lebensbereiche. 

Vielmehr muss es darum gehen, die mit einer Technologie verbundenen Risiken so umfassend wie möglich zu erkennen, um dann eine informierte und bewusste Entscheidung über die Akzeptanz oder Inakzeptanz  bestimmter (Rest-)Risiken zu treffen. 

Dies ist Gegenstand der derzeit im Bundesumweltministerium laufenden Arbeiten im Kontext der Novellierung der 26. BImSchV.

Mit freundlichen Grüßen


Ihr
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit


Doris Gorcke-Adomat
service@bmu.de

 

   Hintergrundpapier zur Vorsorge vor möglichen gesundheitlichen Gefährdungen von Mobilfunk
Stand: August 2001

 

Nach Ansicht der Bundesregierung muss die Vorsorge vor möglichen gesundheitlichen Gefährdungen durch elektromagnetische Felder über die geltenden Regelungen der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (26. BlmSchV) hinaus verstärkt werden. 

Nachfolgend sind einige Elemente eines solchen Vorsorgepakets aufgeführt, die zum Teil auch Ergebnis des Bürgerforums Elektrosmog sind, das im Herbst 1999 vom Bundesumweltministerium veranstaltet worden war:

 

1. Verbesserung der Information vor Ort

a) Offenlegung der Netzplanung

Die Behörden vor Ort müssen möglichst frühzeitig über die Planung der Betreiber zum Netzausbau informiert werden. Hierzu ist eine umfassende Information erforderlich, in der die Betreiber Standortalternativen offen legen.

b) Information über die geplanten konkreten Standorte vor Vertragsabschluss mit den jeweiligen Grundstückeigentümern auch für Sendeanlagen, die bisher noch nicht von der 26. BlmSchV erfasst werden.

c) Rechtzeitige Unterrichtung der Kommunen vor Inbetriebnahme der Sendeanlagen

 

2. Erstellung einer Datenbank zu den genehmigten Standorten von Mobilfunkanlagen

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post muss den Behörden vor Ort die Daten über alle genehmigten Sendeanlagen über eine Datenbank verfügbar machen.

 

3. Kennzeichnung von Handys

In welchem Ausmaß der Kopf des Nutzers beim Telefonieren dem elektromagnetischen Feld des Handys ausgesetzt ist, kann durch die sogenannte spezifische Absorptionsrate (SAR) ausgedrückt werden. Die Hersteller von Handys werden ab Herbst 2001 die höchste SAR, die unter festgelegten Bedingungen auftritt, in der Gebrauchsanweisung ausweisen und im Internet zugänglich machen. Dieser Schritt auf freiwilliger Basis ist zu begrüßen, bedarf aber einer verbraucherfreundlicheren Ausgestaltung. Es könnte eine Regelung getroffen werden, nach der die Bezeichnung "strahlungsarm" als eine Art "Umweltlabel" nur dann erlaubt sein soll, wenn ein Viertel des von der Strahlenschutzkommission empfohlenen SAR-Wertes eingehalten wird.

 

4. Intensivierung der Forschung

Das Bundesumweltministerium (BMU) wird seine Forschungsaktivitäten im Bereich des Strahlenschutzes in den Jahren 2002 bis 2005 intensivieren. Das BMU wird die Forschungsmittel jährlich verdoppeln. Bislang stehen dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) für die Förderung von Forschungsprojekten jährlich rund 1,5 bis 2 Millionen DM zur Verfügung. 

Für das Jahr 2002 sieht der Umweltforschungsplan eine Aufstockung auf 2,17 Millionen Euro (rund 4 Millionen DM) vor, um die Forschung im Bereich Mobilfunk zu intensivieren. Bis 2005 stehen mehr als 8,5 Millionen Euro zur Verfügung. Auf der Grundlage eines Fachgespräches am Bundesamt für Strahlenschutz, an dem auch Vertreter von Umweltverbänden beteiligt waren, wird zur Zeit ein Forschungsprogramm ausgearbeitet. Forschungsschwerpunkte werden sein:

  • Wie wirken die Felder / Wirkungsmechanismen?
  • Was lösen sie im Körper aus?
  • Welcher Zusammenhang besteht zwischen dem Feld und dem Auftreten von Krankheiten einschl. sog. Elektrosensibilität?
  • Wie lassen sich die Felder am besten messen?

 

5. Information der Öffentlichkeit über den aktuellen Stand der Wissenschaft

BMU und BfS werden die Öffentlichkeit laufend über den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Diskussion zu möglichen Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Mobilfunk unterrichten. Grundlage dafür bilden die laufenden Bewertungen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse durch das BfS, die Strahlenschutzkommission, die Weltgesundheitsorganisation und andere nationale und internationale Gremien.

6. Diskussion über die Einführung von Vorsorgegrenzwerten

Die geltenden Grenzwerte, die dem internationalen Standard entsprechen, gewährleisten nach heutiger Kenntnis den Schutz der Bevölkerung vor nachgewiesenen Gesundheitsgefahren. Innerhalb der Bundesregierung wird zur Zeit geprüft, ob zusätzliche Vorsorgewerte nach dem Modell der Schweiz ergänzend zu den Schutzgrenzwerten in die 26. BlmSchV aufgenommen werden sollen. Grundlage hierfür wird u.a. eine Empfehlung der Strahlenschutzkommission bilden, die noch in Arbeit ist. Die bisher vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse sprechen dafür, dass die gesundheitlichen Risiken unterhalb der Grenzwerte als wahrscheinlich gering einzustufen sind.

 

 

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