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 Bundestagsdebatte 
Bundestagsdebatte vom 15. 11. 2001

Am Donnerstag, den 15.11.01 fand eine Debatte des Deutschen Bundestages zum
Thema Mobilfunkstrahlung und Mobilfunkforschung statt.

Als letzter Tagesordnungspunkt - an einem zugegeben langen Sitzungstag dauerte die "Debatte" gegen 20:15 Uhr ca. 1 Minute ...

Die Reden der Parteienvertreter wurden zu Protokoll gegeben. 

Die Protokolle der sehr interessanten "Reden" finden Sie unter www.bundestag.de und hier auf dieser Seite.

Es gibt auch eine Auswertung und Gegenüberstellung der Positionen der Parteien zu bestimmten inhaltlichen Fragen.

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Tagesordnung 201. Sitzung

Donnerstag, 15.11.01

[...]

26. a) Beratung des Antrags der PDS-Fraktion

  • Mobilfunkstrahlung minimieren Vorsorge stärken

- Drucksache 14/7120 -

b) Beratung des Antrags der CDU/CSU-Fraktion

  • Mobilfunkforschung und Information vorantreiben

- Drucksache 14/7286 -

(TOP 26, 30 Minuten)

 

Protokoll

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 26 a und 26 b auf:

a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Gerhard Jüttemann, Eva Bulling-Schröter, Dr. Ruth Fuchs, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS

  • Mobilfunkstrahlung minimieren - Vorsorge stärken

- Drucksache 14/7120 -

Überweisungsvorschlag:

  • Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (f)
  • Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
  • Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
  • Landwirtschaft
  • Ausschuss für Gesundheit
  • Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

 

b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Ilse Aigner, Dr. Klaus W. Lippold

(Offenbach), Dr. Peter Paziorek, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der

CDU/CSU

Mobilfunkforschung und Information vorantreiben

- Drucksache 14/7286 -

Überweisungsvorschlag:

  • Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (f)
  • Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
  • Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
  • Ausschuss für Gesundheit
  • Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 14/7120 und 14/7286 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen.

Sind Sie damit einverstanden? -

Das ist der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen.

Wir sind damit am Schluss unserer heutigen Tagesordnung.

Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Freitag, den 16. November 2001, 9 Uhr, ein.

Die Sitzung ist geschlossen.

(Schluss: 20.15 Uhr)

 

Anlage 14

Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge

  • - Mobilfunkstrahlung minimierten - Vorsorge stärken
  • - Mobilfunkforschung und Information vorantreiben

(Tagesordnungspunkt 26 a und b) von

 

 Marlene Rupprecht (SPD) 

Wir haben die Besorgnis und Unsicherheit in der Bevölkerung hinsichtlich möglicher Belastungen durch nicht ionisierende elektromagnetische Strahlung immer ernst genommen und bereits in der 13. Wahlperiode in mehreren Anfragen und einem Entschließungsantrag gefordert, dass die Regelungen der 26. BlmSchVO jeweils dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen und technologischen Erkenntnisse angepasst werden.

Seit 10 Jahren nimmt nun die Entwicklung des Mobilfunks einen dynamischen Verlauf mit der Folge, dass bis heute in Deutschland 62 Millionen Handys benutzt werden. Allein die Tatsache, dass die 26. BlmSchVO gar nicht für das Handy gilt, sondern nur für die ortsfesten Sendeanlagen, zeigt, wie wichtig die Überprüfung dieser Verordnung bzw. die Umgangsweise mit dieser Technik ist.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat zur Vorbereitung einer Novellierung deshalb im Juli 2001 eine Anhörung mit allen Betroffenen, Betreibern, Herstellern, Wissenschaftlern und Bürgerinitiativen durchgeführt. Die Fraktionen haben anschließend für sich beraten, was sie aus den Ergebnissen in parlamentarische Anträge umsetzen wollen. Zwei dieser Anträge sind heute Gegenstand der Beratung.

Auch die Bundesregierung überprüft zurzeit die Regelungen in dieser Verordnung und so stehen auch die bisherigen Grenzwerte auf dem Prüfstand. Die Strahlenschutzkommission hat in ihrem Gutachten zunächst Entwarnung gegeben, weil sie nach der Bewertung der neueren wissenschaftlichen Literatur keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse gefunden hat, die Zweifel an der bisherigen Einschätzung aufkommen ließen.

Dennoch halten wir aus Gründen der Vorsorge auch die Prüfung der Aufnahme von Vorsorgewerten zu den bisherigen Grenzwerten in die Verordnung für unabdingbar. Des Weiteren halten wir die Lösung wichtiger Probleme wie fehlende Informationen vor Ort über die Mobilfunktechnik selbst, ihre Strahlungswerte sowie über das, was in den Häusern ankommt, für äußerst dringend. Auch sind wir der Meinung, dass die Mobilfunkbetreiber zu verpflichten sind, bei Einführung neuer Technologien zukünftig und frühzeitig alle notwendigen Daten zur gesundheitlichen Bewertung vorzulegen bzw. zu generieren.

Die Forderung der PDS nach Einführung von immissionsschutzrechtlichen Planfeststellungsverfahren ist demgegenüber angesichts der Zahl zu erwartender Verfahren völlig überzogen. Was sollen 40 000 Umweltverträglichkeitsprüfungen bei dieser Technologie ergeben, wenn eine Anlage Grenzwerte einhält, die wissenschaftlich nicht widerlegt sind, oder im Falle der Aufnahme von Vorsorgewerten Umweltschädigungen des Menschen - von den Umweltkompartimenten Boden, Wasser und Luft einmal gar nicht zu reden - ausgeschlossen werden können?

Über die Einführung von Genehmigungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit kann man nachdenken und es spricht auch nichts dagegen, sofern seitens der betroffenen genehmigenden Behörden die Durchführung der Verfahren bewältigt werden kann und auch sonst die Sinnhaftigkeit geklärt ist. Es ist auch ernst zu nehmen, was über den Gebrauch von Handys durch Kinder während der Anhörung gesagt wurde. Eine Informationspflicht der Hersteller über die SAR-Werte sollte aufgenommen werden. Einige Firmen wie Siemens zum Beispiel reagieren bereits auf die Forderung und veröffentlichen ihre Daten im Internet, einige leider nur in englischer Sprache.

Der vorliegende PDS-Antrag gibt in vielen Punkten den aktuellen Diskussionsstand wieder. Die PDS beruft sich aber leider in einigen Punkten des Antrages nur auf die Argumente der Mobilfunkgegner, obwohl bei der Anhörung klar herauskam, dass es für einen großen Bereich keine wissenschaftlich fundierten Erkenntnisse gibt.

Der Antrag enthält Forderungen, die grundsätzlich das Problem treffen, die dafür vorgeschlagenen Lösungsansätze schießen aber oft über das Ziel hinaus oder sind schlicht nicht praktikabel, weil sie jede Verwaltung mit der Fülle von Prüfungsverfahren lahm legen würde.

Zum CDU/CSU-Antrag lässt sich Folgendes sagen: Er fokussiert die Probleme im Zusammenhang mit Mobilfunk auf einen Informationsmangel der Bürger als Ursache. Es ist sicher richtig, dass hier ein Nachholbedarf besteht. Dass die Forschung intensiviert werden soll, begrüßen wir ebenfalls.

Leider sieht die CDU/CSU nur die Bundesregierung allein in der Pflicht als Geldgeber für

Informationsmaßnahmen und die Forschung. Hier sind aber die Mobilfunkbetreiber als Verursacher wie auch als diejenigen, die mit dieser Technik Gewinne machen wollen, gefragt.

Die Notwendigkeit weiterer Forschung wurde von der Bundesregierung bereits erkannt. Sie hat, wie im CDU/CSU-Antrag bereits erwähnt, Leistungen des Bundesumweltministeriums in Höhe von 8,5 Millionen Euro für die Jahre 2002 bis 2005 für diesen Bereich eingestellt. Das heißt nicht, dass nicht alle Mobilfunkbetreiber aufgerufen sind, ähnliche Anstrengungen zu erbringen.

Alle anderen Aspekte im Themenbereich Mobilfunk wurden im Antrag der CDU/CSU wenig oder nicht beachtet. Deshalb ist auch dieser Antrag keine Lösung und muss abgelehnt werden.

 

 

 Ilse Aigner (CDU/CSU) 

Die Mobilfunktechnologie ist in den letzten Jahren zu einer in breiten Bevölkerungsschichten genutzten Technologie geworden. Etwa 50 Millionen Benutzer sind allein in Deutschland registriert.

Es wird überall telefoniert: auf der Straße, in Gaststätten, in Schulen, im Auto und wo auch immer. Damit dies überhaupt geschehen kann, sind mittlerweile Tausende von Basisstationen aufgestellt worden bzw. sollen noch aufgestellt werden. Hinzu kommen weitere Stationen, da die Bundesregierung die UMTS-Lizenzen mit der Bedingung versteigert hat, dass künftig 50 Prozent der Bevölkerung mit dieser neuen Technologie erreichbar sein soll.

Mittlerweile regt sich in der Bevölkerung erheblicher Widerstand gegen die Errichtung der Basisstationen der jetzigen Mobilfunktechnik GSM und Befürchtungen wegen der neuen UMTS-Technik. Die Bundesregierung verfügt über vielfältige Erkenntnisse durch Studien und hat diese auch durch die Strahlenschutzkommission bewerten lassen. Als Grundlage hierzu dienen die in der 26.BImSchV festgesetzten Grenzwerte.

Aufgrund der Verunsicherung in der Bevölkerung über die gesundheitlichen Auswirkungen des Mobilfunks hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits am 3. April dieses Jahres eine Große Anfrage an die Bundesregierung gestellt. In seinem Schreiben vom 22. Mai 2001 teilte der Bundesumweltminister Trittin mit, dass die Bundesregierung die Antworten bis Ende Juli vorlegen wird.

Nachdem mehrfach nachgefragt wurde, setzte das Bundesumweltministerium in einem zweiten Schreiben vom 16. Juli 2001 die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lediglich davon in Kenntnis, dass die Beantwortungsfrist von ihrer Seite bis zum 15. Oktober verlängert wurde. In der Begründung heißt es, dass die Sitzung und der Bericht der Strahlenschutzkommission, SSK, für die Beantwortung der komplexen Anfragen nötig ist. Dieser Bericht liegt der Öffentlichkeit seit dem 13. September, seit nunmehr zwei Monaten vor. Die Antwort der Bundesregierung ist jedoch immer noch offen.

Interessant war übrigens eine Formulierung im ersten Schreiben des Bundesministers: "Die Bundesregierung ist bereit, die Große Anfrage zu beantworten." Diese Formulierung zeigt schon ein hohes Maß an Arroganz. Ist doch die Bundesregierung laut Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages dazu verpflichtet, Große Anfragen innerhalb von sechs Monaten zu beantworten! Alles andere ist Willkür. Anscheinend ist der Bundesregierung die Information und das Interesse der Bevölkerung nicht wichtig. Oder soll hier etwas verschwiegen werden?

Mittlerweile hat die Bundesregierung eine erneute Verlängerung bis Mitte Dezember beantragt. Offensichtlich spielt die Bundesregierung auf Zeit und hofft, dass sich das Thema Mobilfunk von allein löst. Dies ist aber wahrscheinlich eine beträchtliche Fehleinschätzung, insbesondere deshalb, weil gerade auch Repräsentanten der Regierungskoalition vor Ort alles Mögliche fordern, ohne selbst auf Bundesebene tätig zu werden.

Durch die für die Bundesregierung typische Hinhalte- und Schweigetaktik lässt sie die Bürgerinnen und Bürger im Regen stehen und gibt auch der Industrie keine Planungs- und Rechtssicherheit. Nachdem die Beantwortung nun schon mehrfach verschoben worden ist, hat sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion - auch aufgrund der Ergebnisse der Strahlenschutzkommission - entschlossen, den Ihnen vorliegenden Antrag zu stellen.

Wir sehen den primären Grund für die Verunsicherung in der Bevölkerung in dem Fehlen von ausreichenden Kenntnissen über das Funktionieren des Mobilfunknetzes. Notwendig ist, den Verbraucher zu informieren, wie die Mobilfunktechnik sicher und rücksichtsvoll genutzt werden kann. Hier müssen dem Verbraucher Fakten und verständliche Daten an die Hand gegeben werden. Durch eine entsprechende Kennzeichnung ist zu gewährleisten, dass der Verbraucher die Möglichkeit hat, diese Daten und Fakten seiner Kaufentscheidung zugrunde zu legen.

Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf: eine Aufklärungskampagne zu initiieren; dafür Sorge zu tragen, dass Handys in der Weise gekennzeichnet werden, dass sie verlässliche und eindeutige Angaben über die Sende-, Empfangs- und Strahlungseigenschaften liefern und für eine dauerhafte, entwicklungs- und forschungsbegleitende Informationspolitik zu sorgen.

Über die wissenschaftlichen Erkenntnisse kann man eigentlich nur eines sicher sagen, dass sich die Wissenschaftler uneinig sind. Die einzige gesicherte Gemeinsamkeit zwischen allen Experten ist, dass weiterhin Forschungsbedarf hinsichtlich der athermischen Wirkungen besteht. Die Kritiker verweisen dabei auf wissenschaftliche Beweise der Schädlichkeit. Bei genauerer Betrachtung handelt es sich hier jedoch um wissenschaftliche Hinweise. Dies soll jedoch nicht heißen, dass man genau diesen Hinweisen, die nicht den strengen und reproduzierbaren Kriterien eines wissenschaftlichen Beweises genügen, nicht nachgehen sollte.

Um Ihnen ein paar Bereiche, bei denen noch Forschungsbedarf besteht, aufzuzeigen, möchte ich einfach aus den Empfehlungen der Strahlenschutzkommission vom September diesen Jahres zitieren. Ich beziehe mich hier auf die Bewertungen wissenschaftlicher Studien hochfrequenter Felder seit 1998 im Kapitel A3.

A 3.1 Interaktionen hochfrequenter elektromagnetischer Felder mit Zellen und subzellulären Strukturen.

A 3.1.1. Moleküle und Membranen Bewertung:

"... Des wegen sind weitere Untersuchungen unter gut kontrollierbaren Bedingungen erforderlich".

A 3.1.2. Kalzium Bewertung: " ... weitere Forschung ist daher gerechtfertigt".

3.2 Untersuchungen zum Einfluss hochfrequenter elektromagnetischer Felder auf Menschen und Tiere.

A 3.2.2. Elektroenzephalogramm beim Menschen:

"... Es kann zusammengefasst werden, dass die bisherigen Studien nicht im Ergebnis übereinstimmen, aber, dennoch Hinweise auf expositionsbedingte Änderungen neurophysiologischer Prozesse geben ... Daher sind weitere Untersuchungen notwendig".

A 3.2.3. Schlaf "... Deshalb sind die ... Ergebnisse der Einzelstudie ... als unbestätigte Hinweise einzustufen. Zur Abklärung, ob es Schlafstörungen durch hochfrequente Felder gibt, sind kontrollierte, doppelblind durchgeführte Schlafexperimente geeigneter, um zwischen physischen und psychischen Ursachen der Störung unterscheiden zu können".

A 3.2.4. Kognitive Funktionen beim Menschen: " Die Vielzahl an untersuchten, unterschiedlichen Reaktionszeittypen, die bei Exposition zum Teil verkürzt, aber andere auch verlängert waren, lässt keine eindeutige Bewertung zu, gibt aber Hinweise auf eine mögliche Beeinflussung von physiologischen Prozessen. Es ist weitere Forschung notwendig, um zu klären, ob bei der Nutzung von Handys die Leistungsfähigkeit des Gehirns beeinflusst wird".

A 3.2.5. Blut-Hirn-Schranke: "Schirmacker (Studie SchiOO) sahen an einem In-vitro-Blut-Hirn-Schrankenmodell eine Permeabilitätsänderung für Sacherose bei 1,6GHz (0,3 W/kg). Da es sich um ein künstliches Modell handelte, sollte diese Einzelstudie unabhängig im Tierversuch wiederholt werden. In weiteren Experimenten sollten bekannte, für das Gehirn toxische Substanzen auf ihr Permeabilitätsverhalten unter Feldeinwirkung untersucht werden.

Es kann zusammengefasst werden, dass die Ergebnisse zu einer expositionsbedingten Permeabilitätsänderung der Blut -Hirn-Schranke kein konsistentes Bild ergeben und lediglich als Hinweise zu werten sind. Die offenen Fragen erfordern in Zukunft vorsorglich weitere Untersuchungen zu dieser Thematik."

A 3.2.7. Blutparameter und Immunsystem. "..Einzelergebnisse können als Hinweise gedeutet werden. Ob diese Reaktion beim Menschen auftritt, muss durch weitere Studien geklärt werden.

Im Hinblick auf neue technische Anwendungen, die diesen Frequenzbereich nutzen werden, sind, unabhängig von den vorliegenden Ergebnissen, weitere Untersuchungen notwendig".

A 3.3. Hochfrequente elektromagnetische Felder und Krebs.

A 3.3.1. Untersuchungen zu krebsrelevanten Proteinen, Krebsentstehung und -promotion "... Es kann zusammenfassend festgestellt werden, dass die Untersuchungen zu krebsrelevanten Proteinen, Krebsentstehung und Krebspromotion ein sehr uneinheitliches Bild liefern. Inwieweit im Einzelnen und nicht Reproduzierbaren Hinweise eine Bedeutung für gesundheitliche Beeinflussungen haben, muss durch weitere Forschung geklärt werden."

A 3.3.2. Spontane und initiierte Tumorbildung "... Weitere Studien zur Tumorentwicklung sollten durchgeführt werden".

Für all die offensichtlich nötige Forschungsarbeit hat die Bundesregierung für die Jahre 2002 bis 2005 lediglich 8,5 Millionen Euro eingeplant. Ob diese Mittel ausreichend sind, darf wohl angezweifelt werden. Deshalb fordert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, Mittel einzustellen für ein, den internationalen wissenschaftlichen Regeln und Kriterien der WHO genügenden Programms zur Erforschung der Auswirkungen elektromagnetischer Felder auf die menschliche Gesundheit.

Diese sollen ferner laufend unter Einbeziehung von Mobilfunkkritikern überprüft und fortgeschrieben werden. Die Bundesregierung hat durch die Versteigerung der UMTS-Lizenzen 100 Milliarden DM eingenommen und will für die Erforschung der eventuellen gesundheitlichen Auswirkungen dafür lediglich 0,41 Prozent pro Jahr einsetzen - und das unter einem grünen Umweltminister!

Als weiterer wichtiger Punkt hin zu vertrauensbildenden Maßnahmen ist der Zugang zu den Daten der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation, RegTP, zu nennen. Diese Behörde muss unter Federführung des Bundeswirtschaftsministeriums ein Standortkataster mit Informationen über die Standorte aller emitierenden Anlagen und der Sendeleistung erstellen.

Begleitend dazu müssen fortlaufend flächendeckende Immissionsmessungen durchgeführt und von der RegTP veröffentlicht werden. Die Kommunen müssen auf diese Ergebnisse zugreifen können und müssen ebenso bei der Standortfindung von Sendeanlagen gemäß der Bundesvereinbarung der kommunalen Spitzenverbände und der Mobilfunkbetreiber mit einbezogen werden.

All diese Maßnahmen sollen dazu führen, die Diskussion über die Auswirkungen des Mobilfunks auf den Menschen zu versachlichen, zugleich aber die Befürchtungen aufzunehmen und diese durch eine intensive Forschung aufzuklären. Es kann nicht sein, dass wir die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die kommunalen Mandatsträger bei dieser Thematik im Stich lassen.

Bei aller Kompetenzzumessung der Betroffenen ist es nicht sehr wahrscheinlich, dass sie sich bei solch unterschiedlichen Aussagen gerade aus der Wissenschaft ein objektives Bild verschaffen können. Dies liegt eindeutig in der Kompetenz des Bundes und hier muss die Bundesregierung ihrer Verpflichtung nachkommen.

 

 Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 

Schnelle Autos und beeindruckend große Funktelefone gehörten für Tom Selleck stets zusammen: Wer Anfang der 90er-Jahre in amerikanischen Krimiserien wie "Magnum" Funktelefone vom Ausmaß eines Hundeknochens sah, konnte es sich kaum vorstellen: Seit in Deutschland 1992 das erste Mobilfunknetz in Betrieb ging, sind bereits über 50 Millionen Handys über die Ladentheke gegangen. Der Mobilfunk boomt. Am Strand, im Supermarkt, an der Bushaltestelle: Das Handy ist bei Millionen Menschen immer dabei. Die kleinen Helfer sind längst kein Privileg von Managern und Maklern mehr. Mittlerweile gibt es Schulen, an denen es keine Schüler ohne Handys mehr gibt.

Entsprechend groß ist die Verunsicherung in der Bevölkerung: Immer mehr Mobilfunkmasten stehen auf Krankenhäusern, Schulen oder in Wohngebieten. Und überall schließen sich dagegen Bürgerinitiativen zusammen - inzwischen schon weit über 600. Über 34000 Mobilfunksender gewährleisten zwar eine optimale Funkabdeckung, aber Zweifel an ihrer Unbedenklichkeit sind angebracht. Und die Auseinandersetzung um Mobilfunk wird sich noch weiter verschärfen: Die Vergabe der UMTS-Lizenzen erfordert bis zu 40000 weitere Sendeanlagen.

Ist da der Gesundheitsschutz noch ausreichend gewährleistet? Wir meinen: Nein.

Nicht zuletzt die Anhörung des Umweltausschusses am 2. Juli hat eines gezeigt: Ein Beweis der Unschädlichkeit elektromagnetischer Mobilfunkfelder existiert nicht. Im Gegenteil, unabhängige Wissenschaftler haben in den letzten Jahren eine Vielzahl von Hinweisen auf Schädigungen gefunden, die auf diese Felder zurückgeführt werden können. Sie gehen aus von der Gefahr von Missbildungen über eine chromosomenschädigende und krebsfördernde Wirkung bis hin zu Störungen des Hormonhaushaltes und neurochemischen Effekten wie Schlafstörungen oder Aufmerksamkeitsdefiziten.

Für uns gilt, dass bis zur Klärung dieser unsicheren Datenlage das Vorsorgeprinzip greifen muss. Wir setzen uns daher mit dem Umweltminister für die Einführung von Vorsorge-Grenzwerten ein, die mit den Zielsetzungen eines vorsorgenden Gesundheitsschutzes vereinbar sind. Wir setzen uns für eine bessere Beteiligung von Kommunen und Bürgern bei der Aufstellung von Mobilfunkmasten ein.

Es kann nicht sein, dass weiterhin in Nacht- und Nebel-Aktionen Sendestationen errichtet werden, ohne dass vorher in einem transparenten Verfahren Standortalternativen ausgelotet worden sind. Die Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber mit den kommunalen Spitzenverbänden kann nur ein erster Schritt in die richtige Richtung sein. Solange bei uns Beschwerden besorgter Bürger eingehen, die nicht am Verfahren beteiligt wurden, die nicht einmal informiert wurden, braucht die Öffentlichkeitsbeteiligung einen gesetzlichen Rahmen.

Wir setzen uns für einen Ausschluss von Sendemasten im nahen Umkreis von Schulen, Kindergärten und Wohngebieten ein. Damit folgen wir auch den Empfehlungen der unabhängigen Expertengruppe für Mobilfunk unter Sir Steward, die in Großbritannien beispielsweise auch zu Warnhinweisen der Regierung vor der Handynutzung durch Kinder und Jugendliche geführt hat.

Nicht zuletzt fordern wir einen verbesserten Verbraucherschutz beim Einsatz der Handy-Endgeräte selbst. Nicht erst der vergleichende Blick in Fachzeitschriften, nein ein einfaches Labeling muss dem Verbraucher Auskunft über die Strahlungsintensität seines Gerätes geben, und das, noch bevor er die Verkaufsverpackung öffnet. Veraltete, strahlungsreiche Geräte müssen rasch ausgelistet werden.

Nicht zuletzt möchte ich darauf hinweisen, dass das Umweltministerium in diesem Jahr die Forschungsmittel für die Risikoabschätzung des Mobilfunks verdoppelt hat. Vorsorgende Politik heißt jedoch, nicht erst auf erst langfristig erwartbare Ergebnisse zu warten. Vorsorge ist Gegenwartspolitik.

Der Umweltminister bleibt daher dabei, die anderen Ressorts von der Notwendigkeit dieser Maßnahmen zu überzeugen. Er bleibt dabei, dass dafür ein Beschluss in der nächsten Länderumweltministerkonferenz herbeigeführt werden soll. Und wir hoffen, dass die Landesregierungen schnellstens dort tätig werden, wo sie - wie im Baurecht - eigene Verantwortung tragen. Dem Grundsatz des vorsorgenden Gesundheitsschutzes muss Genüge getan werden.

Weil der Umweltminister in dieser Sache längst tätig geworden ist und wir noch in den nächsten Monaten mit der Vorlage des Entwurfs einer novellierten 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung rechnen, werden wir dem Antrag der PDS nicht folgen.

 

 Detlef Parr (FDP) 

Wir befinden uns in einem Zwiespalt: Einerseits ist die Mobilfunknutzung gesamtgesellschaftlich akzeptiert und wir alle haben den UMTS-Lizenzpoker begrüßt. Er hat finanzielle Handlungsspielräume eröffnet, die angesichts der prekären Haushaltslage Entlastung geschaffen haben. Andererseits sind mit der öffentlichen Diskussion Sorgen und Ängste in der Bevölkerung gewachsen. Das betrifft vor allem das Verfahren zur Aufstellung von Sendemasten und deren Standortwahl sowie mögliche Gesundheitsgefahren beim Telefonieren mit Handys.

Wir müssen Studienergebnisse ernst nehmen, wir dürfen uns aber keinesfalls vorschnell zu Festlegungen und Vorverurteilungen verleiten lassen. Genau das tut der PDS-Antrag, den wir deshalb ablehnen müssen.

Es ist schon seltsam: Da stimmt die PDS der überfälligen und sehr sinnvollen Vergabe eines Forschungsauftrages an das Büro für Technikfolgenabschätzung zu, alle nationalen und internationalen wissenschaftlichen Studien abzugleichen und dadurch zu neuen Erkenntnissen zu kommen, und dann stellt die gleiche PDS einen Antrag mit konkreten Forderungen, ohne die Ergebnisse der TAB-Untersuchungen abzuwarten. Das machen wir nicht mit!

Die Kernfrage, auf die alles hinausläuft, ist: Ist die elektromagnetische Strahlung von Mobilfunksendern eine reale Gesundheitsgefahr oder hat sich da nur in den Köpfen und emotional etwas aufgebaut? Die Anhörung am 2. Juli 2001 hat auf diese Frage keine hinreichend klaren Antworten gegeben. Die "Ärzte-Zeitung" kommentiert den Verlauf mit der Schlagzeile: "Experten - orientierungslos im Antennenwald". Dennoch gibt es keinen Grund zu überzogenen Reaktionen. Ein hieb- und stichfester wissenschaftlicher Beweis eines Zusammenhangs von Mobilfunk und Gesundheitsschädigungen liegt bisher nicht vor.

Eines möchte ich aber für mich persönlich heraus stellen: die besondere Schutzwürdigkeit von Kindern und Jugendlichen, die in ihrer Wachstumsphase hochempfindlich für die Strahlungen beim mobilen Telefonieren sein können. In fünf Wochen ist Weihnachten. Ich fürchte, wir gehen wieder einen Riesenschritt voran in der flächendeckenden Versorgung unseres Nachwuchses mit Handys. Bis vergleichbare aussagekräftige Forschungsergebnisse vorliegen, sollten wir meines Erachtens die objektiven Informationen über die Sendeempfangs- und Strahlungseigenschaften deutlich verstärken. Eltern sollten sich rechtzeitig Gedanken darüber machen, ob überhaupt und, wenn ja, zu welchem Zeitpunkt ihre Kinder mit einem Handy beglückt werden und wie sie damit umgehen sollen. Handys sind kein Spielzeug und eine Rundumerreichbarkeit kein Gradmesser für eine erfüllte Kindheit.

Die angestoßene Debatte wird zweifelsfrei aber ein Gutes haben: Die Industrie wird Geräte und Sendeanlagen so optimieren, dass die Strahlenbelastungen sinken. Da braucht es keine neuen Gesetze und Veränderungen von Grenzwerten; davon bin ich überzeugt.

Wir sind wach geworden und werden nach Vorlage des TAB-Berichtes eine solide Grundlage zur Fortsetzung unserer Beratungen haben. Bis dahin sollten wir uns gedulden, die Debatte entemotionalisieren und auf Aktivismus verzichten.

 

 Gerhard Jüttemann (PDS) 

Sind Mobilfunkstrahlen gefährlich? Viele haben Angst. Anfang Juli hat der Umweltausschuss eine Anhörung zur Mobilfunkstrahlung durchgeführt. Viele Fragen zu diesem komplexen Thema blieben sicher auch danach offen. Aber einiges wurde auch sehr deutlich.

Vor allem wurde deutlich, dass die Mobilfunktechnologie ohne ausreichende Kenntnis der Wirkungen ihrer Strahlung auf die menschliche Gesundheit eingeführt worden ist. Und es wurde deutlich, dass der Vorsorgegedanke bei der Betreibung der Netze bis heute keine Rolle spielt. Mobilfunkstrahlung kann möglicherweise gesundheitliche Beeinträchtigungen wie Ohrgeräusche, Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Konzentrationsschwierigkeiten, aber auch Tumorbildungen hervorrufen. Das sagt eine Vielzahl wissenschaftlicher Studien.

Dennoch ist in den nun fast fünf Monaten seit der Anhörung vonseiten der Bundesregierung praktisch nichts geschehen, was uns der Lösung der Probleme wenigstens einen Schritt näher bringen könnte. Gebetsmühlenartig wird stattdessen wiederholt, es gebe keine wissenschaftlichen Beweise für die gesundheitliche Schädlichkeit der Mobilfunkstrahlung und somit keinen Handlungsbedarf. Dieser hanebüchenen Argumentation bedient sich beispielsweise der Bundesumweltminister.

Wenn es diese klaren wissenschaftlichen Beweise gäbe, müssten Sie die ganze Veranstaltung Mobilfunk sofort komplett abblasen. Kein Mensch verlangt das. Aber wenn es wissenschaftliche Hinweise darauf gibt, dass die Strahlung gefährlich sein könnte, dann müssen Sie doch auch etwas tun. Immerhin sagt auch Herr Trittin - ich zitiere - "Wissenschaftlich noch nicht abschließend geklärt ist die Frage, ob und inwieweit auch Felder mit Intensitäten unterhalb der geltenden Grenzwerte gesundheitliche Beeinträchtigungen verursachen können."

Ich bitte Sie: Wenn das nicht geklärt ist, dann müssen Sie doch die Menschen schützen, bis es geklärt ist. Ein Weg dafür wäre die Einführung von Vorsorgegrenzwerten, wie es sie ja in einigen unserer Nachbarländer gibt. Dort kann übrigens dennoch problemlos mobil telefoniert werden. Dann müssen Sie natürlich auch die unabhängige Forschung forcieren, die in der Vergangenheit in Deutschland entschieden vernachlässigt wurde.

Bis heute sind dafür allerdings keine befriedigenden Ansätze in der Politik der Bundesregierung zu erkennen. Stattdessen soll der Bundeskanzler das Thema nach einem Bericht der "Berliner Zeitung" vom letzten Wochenende inzwischen zur Chefsache erklärt haben.

Dazu kann ich als Sprecher für die Angelegenheiten der neuen Länder nur sagen: Mir reicht schon der Aufbau Ost als Chefsache. Bei diesem Kanzler bedeutet Chefsache: Es tut sich wenig bis gar nichts. Und so blockiert die Bundesregierung jegliche Vorschläge zur Absenkung der Grenzwerte, um Unruhe in der TK-Branche zu vermeiden. Diese stellt derweil zu ihren heute 50000 Mobilfunksendeanlagen an 35000 Standorten 40000 neue hinzu und verschärft unser Problem weiter.

Antworten Sie nun bitte nicht mit dem Scheinargument, dass eine Einführung von Vorsorgegrenzwerten eine noch größere Zahl von Sendeanlagen notwendig machen würde. Denn zu guter Letzt kommt es ja nicht auf die Zahl der Anlagen an, sondern auf die Gesundheitsgefahren, die von jeder einzelnen ausgehen.

Die allgemeine Verunsicherung zu diesem Thema hat in der Bevölkerung inzwischen einen vorläufigen Höhepunkt erreicht. Nach Angaben des Bundesverbandes gegen Elektrosmog gibt es bereits in circa jeder zweiten Gemeinde in der Bundesrepublik organisierten Widerstand gegen Mobilfunkantennen.

Die Menschen wissen doch, dass beispielsweise die britische Regierung alle Schulen schriftlich aufgefordert hat, Schülern unter 16 Jahren vom Telefonieren mit dem Handy abzuraten. Sie nehmen doch wahr, dass sich der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz in ähnlicher Weise äußert und es für notwendig hält - ich zitiere - "Standorte zu vermeiden, die bei Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern zu erhöhten Feldern führen".

Sie werden aber nicht vermieden. In Deutschland tut sich überhaupt nichts auf diesem Gebiet. Diese Lähmung muss endlich überwunden werden. Es muss doch nicht erst eine Katastrophe eintreten, die die Menschen zu vernünftigem Handeln zwingt. Reale Handlungsmöglichkeiten haben wir in unserem Antrag formuliert. Einiges habe ich dazu gesagt.

Wichtig ist natürlich auch die Beteiligung der Betroffenen an den Standortentscheidungen. Vor allem aber kommt man um eines nicht herum: Die Menschen und ihre Gesundheit und nicht die Interessen der Industrie müssen im Vordergrund stehen.

 

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