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Elektrosmog-Verordnung für ortsfeste Funkanlagen |
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Der Entwurf zur neuen "Elektrosmog-Verordnung" für ortsfeste Funkanlagen liegt vor. 18.03.2002: Das BMWi hat den Entwurf der BEMFV ("Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder") veröffentlicht, die die Vfg 306/97 ablösen soll. § 1 Zweck und Anwendungsbereich Diese Verordnung regelt das Nachweisverfahren zur Gewährleistung des Schutzes von Personen in den durch den Betrieb von ortsfesten Funkanlagen entstehenden elektromagnetischen Feldern.Hier ist der ganze Text: http://www.agz-ev.de/recht/gesetze/pdf/bemfv_entwurf.pdf
Hier ist die Begründung des Ministeriums: Zweck der Verordnung Das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) vom 7. Februar 2001 (BGBl. I S. 170) ermächtigt die Bundesregierung, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Regelungen zur Gewährleistung des Schutzes von Personen in den durch Betrieb von Funkanlagen einschließlich Radaranlagen entstehenden elektromagnetischen Feldern zu treffen.Das FTEG ist die deutsche Umsetzung der Europäischen Richtlinie 1999/5/EG, die mit Artikel 7 den Mitgliedstaaten das Recht einräumt, den Betrieb von Funkanlagen aus Gründen der öffentlichen Gesundheit einzuschränken.Von diesem Recht wird mit der Verordnung Gebrauch gemacht.Der ganze Text ist hier: http://www.agz-ev.de/recht/gesetze/pdf/bemfv_begruendung.pdf
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