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Elektrosmog-Verordnung

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 Elektrosmog-Verordnung für ortsfeste Funkanlagen  

Der Entwurf zur neuen "Elektrosmog-Verordnung" für ortsfeste Funkanlagen liegt vor.

18.03.2002:

Das BMWi hat den Entwurf der BEMFV ("Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder") veröffentlicht, die die Vfg 306/97 ablösen soll.

§ 1

Zweck und Anwendungsbereich

Diese Verordnung regelt das Nachweisverfahren zur Gewährleistung des Schutzes von Personen in den durch den Betrieb von ortsfesten Funkanlagen entstehenden elektromagnetischen Feldern.

Hier ist der ganze Text:

http://www.agz-ev.de/recht/gesetze/pdf/bemfv_entwurf.pdf

 

Hier ist die Begründung des Ministeriums:

Zweck der Verordnung

Das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) vom 7. Februar 2001 (BGBl. I S. 170) ermächtigt die Bundesregierung, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Regelungen zur Gewährleistung des Schutzes von Personen in den durch Betrieb von Funkanlagen einschließlich Radaranlagen entstehenden elektromagnetischen Feldern zu treffen.

Das FTEG ist die deutsche Umsetzung der Europäischen Richtlinie 1999/5/EG, die mit Artikel 7 den Mitgliedstaaten das Recht einräumt, den Betrieb von Funkanlagen aus Gründen der öffentlichen Gesundheit einzuschränken.

Von diesem Recht wird mit der Verordnung Gebrauch gemacht.

Der ganze Text ist hier:

http://www.agz-ev.de/recht/gesetze/pdf/bemfv_begruendung.pdf



  

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