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 Prozesse
 Die Mobilfunkindustrie wird mit Gerichtsfällen eingedeckt 
   Elektrosmog: Klage gegen US-Mobilfunkanbieter 
Anwalt wirft Konzernen Gemeingefährdung vor

Baltimore (rpo).

Laut einer Meldung der "Washington Post" stehen den 25 größten  US-Mobilfunkanbietern sowie einigen Handyherstellern Klagen wegen Gemeingefährdung durch Elektrosmog ins Haus. Betroffen seien unter anderem Sprint, Verizon, Motorola, Nokia und Ericsson.

Gegen die Unternehmen wurden in Baltimore, Philadelphia und New York jeweils  zwei Schadensersatzklagen eingereicht. Der in den USA für große Schadensersatzklagen bekannte Anwalt Peter G. Angelos aus Baltimore beschuldigt die Unternehmen, bewusst gefährliche Güter zu vertreiben.

Angelos wirft der Mobilfunkindustrie vor, durch Mobiltelefone Strahlungsschäden wie Krebs oder genetische Veränderungen hervorzurufen.  Angelos behauptet nicht, dass jemand wirklich erkrankt ist, er will mit den Prozessen von den Mobilfunkgesellschaften nur das Geld für Kopfhörer, um den Schaden zu vermindern, und eine Entschädigung in unbestimmter Höhe erstreiten.

"Daten zeigen keine Gefährdung der Gesundheit"

Dabei vertritt Angelos zwei Klägergruppen. Die Mitglieder der einen Gruppen haben sich bereits Kopfhörer gekauft, um die Strahlenbelastung zu verringern und fordern nun Ersatz. Die andere Gruppe will, dass die Mobilfunkgesellschaften die Kopfhörer kostenlos zur Verfügung stellt. Der Anwalt vertritt bereits einen Neurologen, der wegen seinem Gehirntumor die Handyhersteller verklagt hat.

In der Mobilfunkindustrie beruft man sich dagegen auf zwei im letzten Jahr veröffentlichte Studien, die keine schädliche Wirkung von Handy-Strahlung nachweisen konnten. "Die verfügbaren wissenschaftlichen Daten zeigen keine Gefährdung der Gesundheit", zitiert die Washington Post Verizon-Sprecherin Nancy Stark.

Pressetext Austria

 

Quelle:  Rheinische Post: www.rp-online.de vom 26. 11. 2001

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 Washingtoner Gerichtshof: 
Verfahren wegen gesundheitlicher Schädigung wird eröffnet 
London: Financial Times, 14.11.01

Gautam Malkani, London
(deutsche Übersetzung von Evi Gaigg, Bottenwil)

Die Mobilfunkindustrie in Amerika steht voraussichtlich mit dem ersten von Dutzenden weiterer Gerichtsverfahren, das wegen gesundheitlicher Schädigung heute in Washington DC beginnt, vor einer ganzen Welle von Gerichtsfällen.

Morganroth & Morganroth, eine Anwaltskanzlei, die ihren Sitz in Michigan und New York hat, sagte, die Klage werde wegen eines persönlichen Schadensfalles angestrengt. Dieser betrifft Michael Murray, einen 34-jährigen früheren Motorola-Angestellten, der nun an einem Hirntumor leidet.

Duzende von Fällen:

Der Fall, der sowohl Schadenersatz als auch Bestrafung wegen Schädigung verlangt, wird voraussichtlich im District Columbia vor dem Obergericht verhandelt. Er bildet einen ersten Teil von Dutzenden von Fällen, die durch die Kanzlei in Gemeinschaft mit anderen Teams von Anwälten quer durch das ganze Land vorbereitet werden. Sie haben den US Mobilfunkbetreibern und den Mobiltelefon-Herstellern den Kampf wegen der zunehmenden Fälle von gesundheitlichen Schädigungen angesagt.

Obwohl die Wissenschafter immer noch sehr verschiedener Meinung darüber sind, ob die Strahlenemissionen von Mobiltelefonen Risiken in sich bergen, haben die Rechtsanwälte in den USA schliesslich fünf klassische Verfahren eingeleitet und ebenso viele Fälle von geschädigten Personen.

Strafanträge gegen Regierungsbehörden:

Von gut über die Gerichtsverfahren unterrichteter Seite wurde berichtet, dass in den kommenden Tagen und Monaten noch mehr Klagen wegen Krebs eingereicht würden. Wohlgemerkt, diese Anklagen werden sich auf das Problem der Produktehaftpflicht, falsche Angaben und Fahrlässigkeit konzentrieren. 

Der Rechtsangriff wird im öffentlichen Interesse auch einen Antrag gegen die Regierungsbehörden und gegen die für die Festsetzung von Standards verantwortlichen Körperschaften enthalten. Dazu gehört auch die Regierungsbehörde für Nahrungsmittel und Medikamente, die Behörde für Kommunikation, das amerikanische nationale Standard-Institut und das Institut für Elektroingenieure.

Die Regierungsbehörden werden angegriffen, weil sie keine Handsets und keine anderen Vorrichtungen zur Minimierung der Strahlungsemissionen gefördert haben. Der gleiche Vorwurf wird der Industrie gemacht, nachdem im Juni entdeckt worden war, dass einige Hersteller Abschirmungen und andere Vorrichtungen zur Verminderung der Strahlungsexposition seit fast 10 Jahren patentiert haben. - Man hatte ihnen gesagt, sie sollten ihr Augenmerk mehr auf die Effizienz der Telefone als auf die Gesundheitsrisiken richten.

Mayer Morganroth, der Prozessanwalt, der Dr. Jack Kevorkian, den prominenten US Sterbehilfe-Advokaten glänzend vertreten hatte und den früheren Autofabrikanten John Delorean, bestätigte, dass der Fall Michael Murray heute eröffnet werde, wie von RCR Wireless News in Denver mitgeteilt wurde. "Die anderen werden in sehr naher Zukunft folgen" fügte Mr. Morganroth hinzu.

"Die Experten sind geteilter Meinung, aber die, die etwas wissen, wirklich wissenschaftliche Forschung betrieben haben und unabhängig sind, sind der festen Überzeugung, dass Mobiltelefone Krebs verursachen.

Norman Sandler von Motorola sagte, die Firma wüsste nur von einer in Illinois hängigen Schadenersatzzforderung durch Arbeiter, von Mr. Murray. Er wiederholte auch die Stellungnahme der Firma, dass die Wissenschaft bis heute keinerlei schädliche Wirkungen auf die Gesundheit durch Mobiltelefone bewiesen hat.

 

Quelle:   http://www.gigaherz.ch/393/ 

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 Mietminderung 

Aus Furcht vor Gesundheitsschäden aufgrund elektromagnetischer Felder und Wellen kann die Errichtung von mehreren Mobilfunksende- und Empfangsanlagen (hier: 6 Antennen auf vier Trägern) zu einer Mietminderung von 20 % führen, auch wenn die schädlichen Einwirkungen nicht nachgewiesen wurden.
  • AG München, Urteil vom 27.03.1998 - 432 C 7381/95, MDR 1998, S. 645.
 >  Deutsche Bahn AG 

Bezirk will Ersatz für flimmernde Bildschirme 

Im Prozess Spandaus gegen die Deutsche Bahn AG müssen vor dem Landgericht am Dienstag zunächst Grundsatzfragen geklärt werden
Quelle: Tagesspiegel vom 3. 2. 2002

 

 > Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 
 

Klage gegen die Schweiz beim EMR-Gerichtshof eingereicht

von Hans-U. Jakob, 27. 4. 2002

Die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, welche auch die Schweiz unterzeichnet hat, sieht ein ausdrückliches Recht auf Leben vor.

Dieses Recht auf Leben wurde auch in die Schweizerische Bundesverfassung wie folgt übernommen. Im Artikel 10 BV nachzulesen:

Abs.1 Jeder Mensch hat das Recht auf Leben

Abs.2 Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit.

Abs.3 Folter und jede Art erniedrigender Behandlung sind verboten.

Die Verordnung des Schweizer Bundesrates (Exekutive) über nichtionisierende Strahlung (NISV) vom 23.Dez.99 hebelt diese Grundrechte in Menschen verachtender Art und Weise aus, indem elektrosensiblen Personen diese Rechte verweigert werden.

Durch ihre teils enormen Leiden werden elektrosensible Menschen zudem noch einer völlig erniedrigenden Behandlung ausgeliefert. Gesellschaftliche Verachtung, soziale Ausgrenzung jahrelanges Siechtum, Abstempelung als Simulanten oder psychisch Kranke usw.

Elektrosensible Personen haben nur noch die Wahl, entweder auf ihre persönliche Freiheit wie Berufswahl, Wohnsitzwahl und Bewegungsfreiheit zu verzichten oder eine körperliche Versehrtheit durch nichtionisierende Strahlung, ausgehend von Tausenden von Mobilfunksendern in Kauf zu nehmen.

Gleichermassen bedroht sind Kinder, Betagte, Kranke und Schwangere. Denn die Schweizer Justiz schützt die NIS-Verordnung des Bundesrates mitsamt ihren völlig ungenügenden Grenz- und Vorsorgewerten mit folgenden skandalös anmutenden Urteilen.

Grenzwerte sind nicht nach medizinischen Gesichtspunkten festzulegen, sondern nach wirtschaftlicher Tragbarkeit und technischer Machbarkeit.
Schweizerisches Bundesgericht am 30.8.2000

Das Schweizerische Umweltschutzgesetz ist kein Verhinderungsgesetz, sondern ein Massnahmengesetz. Die Nachfrage nach bestimmten Erzeugnissen, soll mit einer gewissen Risikominderung befriedigt werden.
Aargauisches Verwaltungsgericht am 8.2.2001

Die Bevölkerung hat kein Anrecht auf ein Null-Risiko. Grenzwerte dienen lediglich dazu, die Schäden in vertretbaren Grenzen zu halten.
Bernisches Verwaltungsgericht am 5.3.2000

Was unter vertretbaren Grenzen zu verstehen ist, sagt uns das Bernische Kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit.

Eine Anlage ist zumutbar, wenn weniger als 10% der Bevölkerung im Wohlbefinden gestört wird. Sanierungen sind erst erforderlich wenn mehr als 25% der Bevölkerung erheblich gestört sind.
Interesant dabei ist die Sprachregelung. Das Wort "krank" wird mit "im Wohlbefinden gestört" elegant umschifft.
(Achtung neues Wort für Krankenschwester: "Wohlbefindlichkeitsgestörtenschwester")

 

Unser Verein, die Schweizerische Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener hat deshalb am 15.April 2002 die Schweizer Regierung und die Schweizer Justiz beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Nichteinhaltung grundlegender Menschenrechte verklagt.

Dieser Schritt wäre längst fällig gewesen! Warum hat das so lange gedauert?

Mit Urteil vom August 2000 verpflichtete sich das Bundesgericht, die vom Bundesrat rein politisch, nicht medizinisch festgelegten Grenzwerte zu überprüfen, sobald neue Fakten und Beweise vorliegen würden.

Jetzt mussten wir einen neuen hieb- und stichfesten Gerichtsfall, einen Fall bei welchem Menschen und Tiere durch eine Mobilfunkantenne bereits erheblich geschädigt waren, mit neuem Beweismaterial durch alle Instanzen ziehen. Das heisst, durch kommunale Bauverwaltung - Kantonale Baudirektion - Kantonales Verwaltungsgericht und Bundesgericht hindurchziehen. Das ist nun geschehen. Leider ohne Erfolg. 

Das Bundesgericht hat, wie wir im Nachhinein feststellen müssen, in skandalöser Weise nur auf Zeitgewinn zu Gunsten der Mobilfunkbetreiber gespielt. Die 2 Bundesordner mit neuen Beweisen à je 3 kg Gewicht wurden vom Bundesgericht, trotz Versprechung im Urteil vom August 2000, nicht einmal angeschaut, sondern ungelesen an uns zurückgeschickt.

Begründung: Bei der Inkraftsetzung der NIS-Verordnung im Februar 2000 seien alle diese Risiken sowohl dem Bundesrat wie dem Bundesgericht bereits bekannt gewesen, und bewusst in Kauf genommen worden.

Es reicht jetzt! Die Klage in Strassburg ist eingereicht und ein weiterer Meilenstein ist gesetzt!

Wir bitten alle Bürgerinitiativen der Welt um moralische Unterstützung.

 

Quelle: http://www.gigaherz.ch/473/

 

  

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